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ICONTENT-Mahnbescheid des Amtsgerichts Detmold

micha0205 / 84 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
heute erhielt ich, per normaler Post - kein Einschreiben - einen Mahnbescheid v. Amtsgericht Detmold + Schreiben der Deutsche Zentrale Inkasso Berlin - über 158,09 €, zahlbar bis 16.08.2011
Die mündliche Verhandlung fand am 28.03.2011 statt - in diesem "im Namen des Volkes" erlassenen Schreiben steht nur der Name und die Adresse vom allseits bekannten GF Tomas Franko, Borsingstr. 35, 63110 Rodgau - aber nicht mein Name und meine Adresse.
Ich hatte von dieser Firma jetzt ca. 1 Jahr ruhe und nun geht der Zauber von neuem los. Was erstaunlich ist auf dem Schreiben der Inkasso Firma steht meine neue Adresse unter der ich mich angemeldet haben sollte - was aber nicht der Fall war oder ist sonder ich hatte diese Seite noch unter meiner alten Adresse besucht - lange Rede - kurzer Sinn - was soll ich nun tun?
Rechtsanwalt einschalten??
Über gute Tipps wäre ich dankbar.

Grüße Micha0205

... Mein ich doch!! winnigorny1
notar micha0205 „ICONTENT-Mahnbescheid des Amtsgerichts Detmold“
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Als Jurist kann ich nur den Rat erteilen, den rosa
Vordruck (sofern vorhanden) - der mit dem Wort
"Widerspruch" versehen ist und eine Geschäfts-
Nr. eines Amtsgerichts trägt, mit Deinem/Ihrem
Namen zu unterschreiben und an die Adresse
des betreffenden Amtsgerichts zu übersenden.
(Verfahren gem. § 694 der Zivilprozeßordnung
(ZPO), bitte mal "ZPO" ergooglen.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein streng
formalisiertes Verfahren und in den §§ 688 ff.
ZPO abgedruckt.
Nach Eingang Deines Widerspruchsschreibens
bei Gericht muß der Antragsteller (aus Rodgau) seinen geltend gemachten "Anspruch"
schriftlich begründen und beim AG einreichen.
Du erhälst davon eine Abschrift und solltest
unbedingt binnen der 2-Wochen-Frist nach
Erhalt dieses Schreibens ebenfalls schriftlich
erwidern. (Hierbei kannst Du Dir ggfls. kosten-
frei die Hilfe eines Rechtspflegers bei Deinem
"Heimat-Amtsgericht" persönlich einholen.

Also: Dartun des Sachverhalts, wie er aus
Deiner Sicht (wahrheitsgemäß) sich ereignete
und wie er durch Beweismittel (Zeugen, Urkun-
den etc. pp.) ggfls. belegt werden kann.

Erst dann findet ein Termin zur mündlichen
Verhandlung statt, nicht vorher. Es macht
mich stutzig, daß Du mitteilst, daß bereits
am 28.03.2011 eine mündliche Verhandlung
in dieser (!) Sache stattgefunden haben soll.

Dies kann prozessual nicht sein, denn erst
gibt es die Zustellung des Mahnbescheids,
dann den Schriftsatzwechsel, dann die
mündl. Verhandlung - keinesfalls jedoch
existiert die prozessuale zeitliche Abfolge
in umgekehrter Reihenfolge !

Diesbezüglich umgehend bei der Geschäfts-
stelle des AG Detmold anrufen, das Akten-
zeichen angeben und sich intensiv erkundigen.

Falls die behaupteten Leistungen seitens des
Herrn Franko nicht oder nicht in der gehörigen
Art und Weise erbracht worden sind, dieser
aber die 100 %ige Lieferung und Leistung im
Schriftsatz (= das Schreiben an das Mahn-
gericht Detmold) behauptet hat, dann liegt
der Verdacht eines (Prozeß-)Betruges vor.

In diesem Fall den gesamten Sachverhalt
minutiös und detailliert aufschreiben und
an die nächstgelegene Staatsanwaltschaft
(Polizeidienststelle geht auch) schicken und
hierbei ausdrücklich :

Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Das Ermittlungs- und Strafverfahren geht so-
dann von Amts wegen weiter.

Toi, toi, toi wünscht der Notar