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News: Fatale Folgen für leichtgläubige Blogger

Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit bei Links

Michael Nickles / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Gut sechs Jahre tobte der Rechtsstreit zwischen Heise.de und der Musikindustrie, dessen Verlauf hier dokumentiert ist: Heise versus Musikindustrie. Im Januar 2005 hatte Heise in einer News berichtet, dass der Software-Hersteller Slysoft eine neue Version von AnyDVD veröffentlicht hat.

Wie schon mit dem Vorgänger "CloneCD" kann man mit dieser "Kopier-Software" unter anderem den Kopierschutz von CDs/DVDs aushebeln. Im Rahmen der News veröffentlichte Heise.de auch einen Link, der zur Webseite von Slysoft führt, auf der die Software beschrieben wird und (über weitere Klicks) auch bestellt werden kann.

Aus diesem Grund erfolgte Ende Januar 2005 eine Abmahnung von acht Unternehmen der Musikindustrie, darunter BMG, edel, EMI, Sony, Universal und Warner. Nachdem Heise die Abmahnung zurückgewiesen hat, folgte ein jahrelanger zäher Rechtstreit. Im Kern ging es darum, ob es zulässig ist, über Software zu berichten, die sich auch für illegale Zwecke einsetzen lässt und vor allem natürlich auch darum, ob man einen derartigen Bericht mit einem entsprechenden Link für weitere Informationen versehen darf.

Im März 2005 urteilte das Münchener Landgericht, dass die Berichterstattung von Heise okay war, das Setzen des Links allerdings nicht, eine Berufung auf Pressefreiheit ließen die Richter nicht gelten.

Verrückterweise ging allerdings nicht nur Heise sondern auch die Musikindustrie gegen dieses Urteil in Berufung. Die wollte, erreichen, dass bereits der Artikel als "Werbung für illegale Software" eingestuft und verboten wird. Im Juli wurde das Urteil auch vom Oberlandesgericht bestätigt, Heise legte darauf Verfassungsbeschwerde ein.

Der Bundesgerichtshof hat schließlich entschieden und jetzt auch die schriftliche Begründung seines Urteils nachgereicht, wie Heise berichtet. In Kurzfassung: die vorherigen Urteile wurden endgültig gekippt, die Presse- und Meinungsfreiheit hat einen Sieg errungen.

Aus der Urteilsbegründung geht klar hervor, dass das Setzen von Links dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterliegt, so sie Inhalte eines Beitrags belegen oder durch zusätzliche Informationen ergänzen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Musikindustrie auferlegt.

Michael Nickles meint: Die Urteilsbegründung ist gleichermaßen lesenswert wie heikel. Unter anderem wird darin auch vermerkt, dass man selbst dann über Dinge berichten darf, wenn man weiß, dass sie illegal sind und sogar dann, wenn Dritte dadurch gestört oder gar beleidigt werden.

Das schlimme am Urteil sind dessen Folgen: viele Betreiber kleiner Webseiten, "Blogger" werden sich jetzt wahrscheinlich trauen, in Bezug auf das Urteil, auch in Berichten Links zu heiklen Dingen oder gar "AnyDVD" zu setzen. Sie werden sich dabei aufgrund des Urteils rechtlich auf der sicheren Seite fühlen.

Und das ist ein fataler Irrtum, da es in Deutschland das Gesetz Nummer Eins gibt: einen Rechtsstreit dieser Klasse gewinnt typischerweise nicht der, der Recht hat, sondern der, der mehr Kohle hat, einen langwierigen Rechtsstreit zu finanzieren.

Im Fall des "Heise-Links" lag der Streitwert so weit ich weiß bei 500.000 Euro und Klagende können die Höhe eines Streitswerts prinzipiell nach Lust und Laune festlegen, die Gerichte winken das durch - hohe Kosten spülen schließlich Kohle in die Staatskasse (egal wer ein Verfahren gewinnt oder verliert).

Daraus ergeben sich Verfahrens- und Anwaltskosten, die sich normale Menschen nicht leisten können. Bereits die erste Instanz treibt einen Blogger also finanziell in den Ruin.

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Volle Zustimmung! Pumbo
herr vorragend Conqueror „Irgendwie verrückt die typisch DEUTSCHE Rechtssprechung. Ein Text kann...“
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die rechtssprechung ist doch eh blödsinn:

ich darf über ein tool berichten (-> bloße namensnennung) einen link darf ich nicht setzten. ich kann mir aber ein verbotenes tool ergooglenn... so ein blödsinn...

ist doch wie mit dm kopieren von dvds, css ist doch meiner meinung nach kein wirksamer kopierschutz mehr.... eine analoge kopie über abfilmen ist aber erlaubt, eine digitale kopie aber verboten, nur weil die analoge kopie mit qualitätseinbusen einhegeht..

vom kopierschutz von musikcds schweig ich mal lieber...

alles blödsinn in unserer bananenrepublik

The Saw is the Law.
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Sturm im Wasserglas schuerhaken
Prozesskostenhilfe (PKH) Joerg69