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News: Empörte Abonnenten machten Druck

Verbraucherzentrale bremst Axel Springer AG

Michael Nickles / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Der dreckige Trick bei unterwünschten Spam-Mails und Telefonwerbung ist eigentlich immer der, dass die Werber behaupten, die "Belästigten" hätten den Werbeaktionen irgendwann irgendwo ausdrücklich zugestimmt.

Das kann beispielsweise im Kleingedruckten bei der Teilnahme an einem "Glücksspiel" versehentlich passiert sein, oder es gab niemals eine Zustimmung der Betroffenen. Typischerweise räumen sich die "Marketing-Unternehmen" das Recht ein, eingesammelte Daten nach Lust und Laune anderen Unternehmen weiterzugeben oder tun das einfach.

Betroffene die permanent belästigt werden, haben also kaum eine Chance, sich wehren zu können - und die deutsche Justiz schert es sowieso einen Dreck. Zumindest meistens, aber wohl nicht immer.

Pech hatte jetzt laut Bericht der Verbraucherzentrale Hamburg die Axel Springer AG. Die hat eine einstweilige Verfügung kassiert, weil sie Verbrauchern Briefe geschickt hat, mit denen ihnen ihre Einwilligung zu Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS unterstellt wurde.

Die Briefe wurden von der Axel Springer AG anscheinend (auch) an Abonnenten verschickt, die dem "Empfang" von Werbung wohl niemals eingewilligt haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt mit, dass sich Anfang des Jahres zahlreiche Leser der WELT und des Hamburger Abendblatts wegen eines Briefs beschwert haben, in denen ihnen die Einwilligung für Werbung unterstellt wurde.

Im Schreiben bedankte sich der Verlag "für Ihre telefonische Zustimmung zu unserem Angebot, Sie in Zukunft weiterhin per Telefon, E-Mail oder SMS über Medienangebote der Axel Springer AG und der Ullstein GmbH zu informieren". Die empörten Verbraucher versicherten der Verbraucherzentrale, dass sie niemals eine derartige Zustimmung gegeben hätten.

Aufgrund Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht und Erschleichung der Zustimmung zur Werbung, forderte die Verbraucherzentrale den Axel Springer Verlag am 12. Januar 2011 per Abmahnung zur Unterlassung auf. Springer weigerte sich zunächst zur Abgabe der Unterlassungserklärung.

Als schließlich die Verbraucherzentrale Berlin aufgrund von Verbraucherbeschwerden eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht Berlin erreicht hatte, knickte Springer wohl ein und erkannte auch die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg an.

Olaf19 Voyager532 „Hallo Olaf, noch nicht mal bei den schönen Autogewinnspielen im Hamburger...“
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noch nicht mal bei den schönen Autogewinnspielen im Hamburger Hauptbahnhof?

Ha! Da war ich heute Abend... allerdings am Hauptbahnhof-Nord, bei der Linie U2, da war natürlich nichts los, also - nichts mitbekommen von der schönen Gewinnspielaktion *g*.

Schade, einmal im Leben an einem SLK schnuppern, das wär schon was gewesen ;-)

CU
Olaf