Allgemeines 21.978 Themen, 148.509 Beiträge

News: Dumm gehackt

Geklaute Nacktfotos brachten sechs Jahre Knast

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Der 23jährige Kalifornier George Bronk wurde vergangenen Oktober festgenommen, weil er unter Verdacht stand, über 3.200 Web-Email-Konten von Frauen geknackt zu haben. Er hatte die Konten nach Nacktfotos durchforstet und die dann im Internet unter anderem auf den Facebook-Seiten der Betroffenen veröffentlicht.

Zudem soll Bronk die Nacktbilder per Email an Bekannte der Betroffenen verschickt haben. Der Spanner flog laut Bericht von PC World auf, weil eine betroffene Frau die Veröffentlichung ihrer Bilder bei der Polizei meldete. Bronk zu entlarven war wohl recht simpel.

Eine Untersuchung der gehackten Webmail-Accounts lieferte seine IP, mit der er auf die Konten zugegriffen hatte. Beim Hacken der Postfächer nutze Bronk laut Bericht von Computerworld die gleiche Methode wie der Hacker der früheren US- Gouverneurin Sarah Palin, der dafür zu einem Jahr Knast verdonnert wurde.

Auch Bronk untersuchte einfach die Seiten von Facebook-Nutzerinnen nach Antworten auf Sicherheitsfragen, mit denen sich ein vergessenes Email-Passwort neu abholen lässt. In den 3.200 geknackten Email-Postfächern soll Bronk 172 Nacktfotos beziehungsweise "anrüchige" Fotos gefunden haben.

In einem Fall soll er eine Betroffene auch dazu gebracht haben, ihm schärfere Fotos zu schicken. Er erpresste sie damit, die ihm bereits geklauten zu Fotos zu veröffentlichen, wenn sie nicht Folge leistet. George Bronk wurde jetzt zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.

Wegen Hacken, Identitätsdiebstahls und zudem wegen kinderpornografischer Bilder, die bei der Untersuchung seines Computers gefunden wurden.

Michael Nickles meint: Mail-Konten mit der eigenen IP-Adresse hacken ist ja schon mal äußerst dreist beziehungsweise blöd. Aber Bilder nicht nur für den Eigenbedarf zu klauen, sondern die Betroffenen auch noch durch deren Veröffentlichung zu beschähmen, das ist schon brutal.

Bleibt natürlich die Weisheit, dass es nicht sehr klug ist, eigene Nacktbilder in irgendwelchen Web-Email-Postfächern aufzubewahren.

bei Antwort benachrichtigen
violetta7388 Synthetic_codes „Das Grundgesetz hat keine . Dafür aber Artikel, und wenn du dich auf Art 10...“
Optionen

Hallo Synthetic_codes,

in der Tat muß es Art. heißen. Wollte nur sehen, ob Du ausgeschlafen bist.

Desweiteren beziehen sich die Beschränkungen des Art. 10GG (2) auf behördliche Anordnungen nach deutschem Recht, die ich bei dem Verurteilten Mr. Bronk (amerikanisches Recht) ebenfalls nicht sehe.
Selbst wenn wir diesen Fall auf deutsches Recht übertragen würden, bleiben das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis nach Art.10GG (1) unverletzlich, es sei denn, Art 10GG (2) greift.

Andersweitig Urteile sind mir zur Zeit nicht bekannt.

Hinsichtlich Deines letzten Absatzes vezichte ich auf eine Stellungnahme. Zweifel, ob Du wirklich mit beiden Beinen auf den Rechten des GG stehst, sind allerdings erlaubt.

MfG.
violetta





bei Antwort benachrichtigen