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News: Dumm gehackt

Geklaute Nacktfotos brachten sechs Jahre Knast

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Der 23jährige Kalifornier George Bronk wurde vergangenen Oktober festgenommen, weil er unter Verdacht stand, über 3.200 Web-Email-Konten von Frauen geknackt zu haben. Er hatte die Konten nach Nacktfotos durchforstet und die dann im Internet unter anderem auf den Facebook-Seiten der Betroffenen veröffentlicht.

Zudem soll Bronk die Nacktbilder per Email an Bekannte der Betroffenen verschickt haben. Der Spanner flog laut Bericht von PC World auf, weil eine betroffene Frau die Veröffentlichung ihrer Bilder bei der Polizei meldete. Bronk zu entlarven war wohl recht simpel.

Eine Untersuchung der gehackten Webmail-Accounts lieferte seine IP, mit der er auf die Konten zugegriffen hatte. Beim Hacken der Postfächer nutze Bronk laut Bericht von Computerworld die gleiche Methode wie der Hacker der früheren US- Gouverneurin Sarah Palin, der dafür zu einem Jahr Knast verdonnert wurde.

Auch Bronk untersuchte einfach die Seiten von Facebook-Nutzerinnen nach Antworten auf Sicherheitsfragen, mit denen sich ein vergessenes Email-Passwort neu abholen lässt. In den 3.200 geknackten Email-Postfächern soll Bronk 172 Nacktfotos beziehungsweise "anrüchige" Fotos gefunden haben.

In einem Fall soll er eine Betroffene auch dazu gebracht haben, ihm schärfere Fotos zu schicken. Er erpresste sie damit, die ihm bereits geklauten zu Fotos zu veröffentlichen, wenn sie nicht Folge leistet. George Bronk wurde jetzt zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt.

Wegen Hacken, Identitätsdiebstahls und zudem wegen kinderpornografischer Bilder, die bei der Untersuchung seines Computers gefunden wurden.

Michael Nickles meint: Mail-Konten mit der eigenen IP-Adresse hacken ist ja schon mal äußerst dreist beziehungsweise blöd. Aber Bilder nicht nur für den Eigenbedarf zu klauen, sondern die Betroffenen auch noch durch deren Veröffentlichung zu beschähmen, das ist schon brutal.

Bleibt natürlich die Weisheit, dass es nicht sehr klug ist, eigene Nacktbilder in irgendwelchen Web-Email-Postfächern aufzubewahren.

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Synthetic_codes violetta7388 „Hallo Synthetic_codes, schon einmal etwas vom Fernmeldegeheimnis und 10 GG...“
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Das Grundgesetz hat keine §. Dafür aber Artikel, und wenn du dich auf Art 10 Berufst, möchte ich doch fragen: Schon mal was von Art 10 Abs 2 GG gehört?

Faktisch unterliegen Emails die bereits empfangen wurden nicht weiter dem Fernmeldegeheimnis. Wenn du oder jemand anders lustig danach ist, so möge er doch bitte die Zugehörige Verfassungsbeschwerde sowie die Begründung der Ablehnung ergooglen und verlinken.

@violetta: Glaubst du wirklich die Exekutive verwendet das GG zu mehr als sich den Arsch damit abzuwischen?
Unser feiner Staat ist in einem Desolaten Zustand, und was die Wahrung und Einhaltung der Grundrechte in Deutschland angeht, könnte man meinen dass man aus den Fehlern der Vergangenheit rein gar nichts gelernt hat.

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