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News: Von Behörde abgesegnet

Facebook kriegt Rechte am Wort "Face"

Michael Nickles / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn in der Bezeichnung einer Webseite das Wort "book" (Buch) vorkommt, dann kann das teuer werden. Erst Ende August hat Facebook eine kleine soziale Community für Lehrkräfte namens techbook.com wegen Markenrechtverletzung verklagt (siehe Facebook erhebt Rechte an 'Book').

Ende Oktober ging Facebook einer Webseite mit der Bezeichnung faceporn.com an den Kragen, klagte ebenfalls wegen Verletzung seiner Markenrechte und kam damit wohl durch (siehe Facebook will Faceporn plattmachen).

Und bald gibt es wohl Klagen in einer ganz anderen Dimension. Facebook hat sich in den USA jetzt den Begriff "Face" (Gesicht) als Marke in Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten schützen lassen, berichet Techcrunch.

Und die Patentbehörde hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt (siehe Bestätigung). Facebook muss jetzt nur noch binnen drei Monate die anfallenden "Patentgebühren" zahlen und ist dann im Besitz von "Face".

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saheinknabeinroesleinstehn violetta7388 „Hallo Volker, na, daß ist doch auch ganz nett, aber trotzdem daneben. Bei...“
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Nein, nicht daneben. Aus diesem Grunde gab ich ja den Link an, den du scheinbar, nicht einmal zum Spaß, besucht hast.
Hier ein weiteres Beispiel: Es wird dir nicht möglich sein etwas mit dem Namen Wunderkind auf den Markt zu bringen. Wunderkind, ein stinknormales Wort. Jedoch ist alles von Wasch- und Bleichmittel, über Schmuckwaren bis hin zu Parfum geschützt. Kann natürlich sein dass da in der Auflistung etwas, wie zB ne Teesorte, vergessen wurde, aber würdest du dich auf diesen Kampf einlassen und einfach ne Teesorte auf den Markt bringen wollen? Ich nicht. Übrigens ist es ganz interessant mit wem man sich dann da anlegt: Wolfgang Joop.

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treffend gesagt XAR61