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15,- € pro "getauschtem" Song

gelöscht_84526 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Soeben bei Udo Vetter gefunden:

Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.

Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/

Gruß
K.-H.

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Olaf19 Timbosteron „ Oh, ich glaube du hast da was falsch verstanden. Die Richter gingen davon aus,...“
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Nun ja - ist aber schon ziemliche Willkür das Ganze...

Trotzdem ist das Urteil natürlich erfreulich, weil es dem Treiben mit den Mondfantasiepreisen ein Ende setzen wird.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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