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15,- € pro "getauschtem" Song

gelöscht_84526 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Soeben bei Udo Vetter gefunden:

Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.

Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/

Gruß
K.-H.

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Olaf19 gelöscht_84526 „15,- € pro "getauschtem" Song“
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Für 15 € kaufe ich locker ein komplettes Album, und zwar mit CD, Booklet und Jewel Case.

Ist also immer noch Wucher. Dass es bis dato 20x so teuer war, macht es nicht besser.

ABatC: Ja, ab und zu regnet es auch in unserer Hansestadt Hirn vom Himmel! Ist aber eher selten.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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