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15,- € pro "getauschtem" Song

gelöscht_84526 / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Soeben bei Udo Vetter gefunden:

Das Landgericht Hamburg hat die Vorstellungen der Musikindustrie, was illegal in Tauschbörsen eingestellte Musikstücke wert sind, zurechtgestutzt. Die Richter sprachen für zwei Musikaufnahmen jeweils 15 € Schadensersatz zu. Die Musikindustrie hatte 300 € pro Titel gefordert.

Den kompletten Text sowie das Aktenzeichen gibt es hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/27/getauschte-songs-sind-1500-e-wert/

Gruß
K.-H.

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Ma_neva gelöscht_84526 „15,- € pro "getauschtem" Song“
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Tag schön.

zeichnet sich da etwa ein "Lichtstrahl am Horizont" ab? Oder ist da was schief gelaufen?
Mal sehen ob es sich so durchsetzt, angemessen und mahnend.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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