Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Grundsatz-Urteil

GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet

Michael Nickles / 71 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs gab es mehrere Klagen. Und die Gerichte urteilten jeweils mal so oder so. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Wirrwarr jetzt ein Ende bereitet und ein grundsätzliches Urteil gefällt, an dem sich künftige Gerichte wohl orientieren werden. Die heftig umstrittene Rundfunkgebührenpflicht für PCs wurde als rechtens abgehakt.

Erfolglos geklagt hatten ein Student und zwei Rechtsanwälte die in Wohnung/Büro zwar kein Rundfunkgerät hatten, aber dort halt jeweils internetfähige PCs.

Argumente, dass die Rechner nicht für Rundfunkempfang genutzt werden, ließen die Richter nicht gelten. Internetfähige Rechner sind als empfangstaugliche Geräte einzuordnen und damit gebührenpflichtig.

In seiner Pressemitteilung stellte der Bundesgerichtshof auch klar, dass es keine Rolle spielt, ob ein PC mit dem Internet verbunden ist.

Wer also einen alten PC im Keller rumliegen hat und über keinen Internetanschluss verfügt, muss dafür erstrecht blechen.

Michael Nickles meint: Man kann jetzt vielleicht noch drüber streiten, ab wann ein PC technisch fit genug für Internet beziehungsweise Rundfunkempfang per Internet ist und ab wann ein Rechner überhaupt als "PC" gilt.

Die lange erwartete Grundsatzentscheidung kommt nicht nur spät, sie ist auch sowieso völlig schnuppe. Es sind ja nur noch zwei Jahre hin, bis 2013 das neue Gebühreneintreibungs-Modell "Haushaltspauschale" eingeführt wird (siehe GEZ-Gebühren: ab 2013 muss jeder blechen).

Dann muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren abdrücken, egal ob irgendwelche Rundfunk-empfangstauglichen Geräte vorhanden sind oder nicht. Die GEZ mit ihren Fahndern bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die schnüffeln an der "Haustür" dann halt nicht mehr nach Rundfunkgeräten sondern prüfen, ob ein "Abstell-Schuppen" nicht vielleicht als zusätzliche gebührenpflichtige "Haushalts-taugliche" Stätte eingestuft werden kann. Das wird bestimmt lustige Schlagzeilen und neue Klagen geben.

Aber Tv !! Captain-Iglu
Medienberater Michael Nickles „GEZ-Gebühren auch für PCs ohne Internet“
Optionen

Und nun FREUEN sich alle Provider wieder ein Mal, eine neue Grundlage für Datenhandel ist geschaffen.
Big Boss und Manger, können sich nun die Taschen, wieder vollstopfen mit Geld (Kohle).
Warum fragt ihr euch jetzt bestimmt wie soll das gehen?
Nachdem der Datenschutz in Deutschland zwar sehr groß geschrieben wird, aber sehr sehr klein gehandhabt wird.

Nun werden die geführten Datenbanken der Provider mit IP Adressen Millionen schwer,
ein Handel der Daten kann nun nicht nur bei Kommunen Stadtfinden, Sondern auch bei DSL Anbieter.

Und GEZ Beauftragte selbstständige Handelsvertreter verdienen sich eine goldene NASE.

BEI FACEBOOK UND CO KÖNNEN DIE DATEN OHNE PROBLEME ÜBERPRÜFT WERDEN.

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Siehe Bericht
http://www.nickles.de/c/n/einwohnermeldeaemter-verkaufen-privatadressen-8677.htm

In Berlin werden pro Adresse 5 Euro kassiert, in München sind es gar 15 Euro. Für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das ein Skandal, das Bundesinnenministerium hat mit dem lukrativen Datenhandel allerdings kein Problem, es wird ausdrücklich geduldet.

Riesen Unfug stand da. agtino
Ich mach da mit. agtino
Grade im Netz... Loopi©