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Ebay: HTC Handy verkauft,Verkäufer unzufrieden,Strafanzeige?

user_304654 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

habe vor ungefähr einer Woche mein gebrauchtes HTC Touch Diamond bei Ebay verkauft.
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.

Meine Anzeige war so:


Ich verkaufe hier mein HTC Touch Diamond 2 Handy, da ich mir ein neues Handy gekauft habe. Ich benötige es daher nicht mehr. Es befindet sich in einem voll funktionsfähigen Zustand und ich hatte nie Probleme mit dem Handy.
Einige Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite

Eigenschaften:

- 5-Megapixel-Kamera
- 3,2 Zoll WVGA LCD Touchscreen mit 480x800 Pixel
- mit Windows Mobile 6.1
- Speicherslot: MicroSD
- unterstützt alle gängigen Audio- und Videoformate
- Wireless-LAN 802.11 b/g, Wi-Fi
- Bluetooth 2.0
- Mini USB-Anschluss
- GPS
- ohne SIM-Lock

Lieferumfang:

- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät

Viel Spaß beim Bieten;))

Da ich kein Händler bin sind Umtausch und Rückgabe nicht möglich

War auch als Gebraucht eingestellt.

Nun beschwert sich der Verkäufer das das Handy in einem absolut erbärmlichen Zustand ist und nicht ansatzweise der Beschreibung entsprechen würde . Das es total zerkratzt ist und das Ladekabel defekt dabei habe ich selbst vorher noch damit mein Handy aufgeladen es war alles in Ordnung.

Es sind Kratzer drauf ...das habe ich ja geschrieben.
Dazu kommt das es momentan noch auf Schwedisch eingestellt ist aber das kann man ja ändern.

Er will jetzt sein Geld wieder haben oder Strafanzeige wegen Betrug stellen

Muss ich ihm das Geld wieder geben.

Liebe Grüße

Lotti

bilibi user_304654 „Ebay: HTC Handy verkauft,Verkäufer unzufrieden,Strafanzeige?“
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Die IMEI Nr hast du aber irgendwo notiert ?

Es gibt Spassvögel die Ihr altes Handy als retoure verschicken und du kannst es nicht beweisen.

Strafanzeige? Wieso ??
Bangemachen gilt nicht.
Hast du das Teil vor dem Versand fotografiert, einen Kumpel als Zeugen würde ich der Sache gelassen entgegen sehen

Um unnötige Rechtsanwaltskosten zu sparen, ließ dir das mal durch
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

jruess
b