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News: Deutschland erwacht

Verbraucherzentrale kritisiert Google Streetview

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Nachdem Google angekündigt hat, die Streetview-Aufnahmen rund 20 großer deutscher Städte demnächst online zu stellen, wächst die Empörung. Kritisiert wird vor allem der Mechanismus, mit dem Google Betroffenen eine Möglichkeit zum Einspruch bietet.

Voraussichtlich ab Montag wird es eine Google-Seite geben, auf der man die Veröffentlichung seines Hauses/Grundstückes ablehnen kann. Das muss innerhalb einer recht kurzen Frist von 4 Wochen passieren - anderenfalls sind die Aufnahmen online. Auch danach will Google es allerdings zulassen, dass man seine Bilder entfernen lassen kann.

Das Problem: Google holt sich nicht vorher die Genehmigung, sondern tut es einfach und bietet nur die Möglichkeit zum Einspruch. Durch die Berichte in der Tagespresse kriegt das jetzt auch die Öffentlichkeit richtig mit und die Politiker praktizieren das, was sie am liebsten tun: reden statt handeln.

Eine klare Ansage gibt es jetzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der appelliert bezüglich des Starts von Google Street View an die Politik, rasch klare Bedingungen für derartige Dienste zu schaffen. Bislang sind Google und Politik den Verbrauchern Erklärungen schuldig geblieben.

Der vzbv fordert unter anderem, dass ein Recht auf Widerspruch gesetzlich verankert werden muss, nicht eine Sache der Kulanz von Google sein darf. Kritisiert wird Googles Vorpreschen im Alleingang, ohne sich mit der Politik, den Daten- und Verbraucherschützern in Deutschland abgestimmt zu haben.

Dadurch nähre das Unternehmen die Befürchtungen, dass die kurze Frist zum Widerruf in der Sommerzeit nur eine Beruhigungspille ist, die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt würden.

Konkret fordert der Verband das diese Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor Google mit seinen deutschen Streetview Inhalten loslegen darf:

1. Sicherzustellen, dass personenbezogene Daten wie Abbilder von Personen und KFZ-Kennzeichen unumstritten unkenntlich gemacht werden. Gesichter leicht zu verpixeln, wie dies etwa in Großbritannien praktiziert wird, sei nicht ausreichend.

2 Alle Widersprüche abzuarbeiten. Ein Widerspruch muss auch über die von Google genannte Vierwochenfrist hinaus möglich sein.

Von der Politk wird das gefordert:

1. Die Verankerung eines Widerspruchrechts. Dies ist nach geltender Rechtslage strittig.

2. Die gesetzliche Klarstellung, dass derjenige, der in Deutschland Daten erhebt, auch hiesiges Recht befolgen muss. Da Street View vom Google-Mutterkonzern mit Sitz in den USA betrieben wird, ist derzeit keineswegs sichergestellt, dass deutsche Verbraucher ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.

Michael Nickles meint: Dass Google mit seinen Karren in Deutschland nicht aus Spaß rumfährt, ist ja seit geraumer Zeit bekannt. Und zu welchem Zweck ebenfalls.

Es ist schon ein Jammer, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband, erst "5 nach 12" loslegt. Google wird das alles nicht jucken und die Sache einfach durchziehen.

gerhard38 Olaf19 „Hallo Gerhard, das habe ich mich auch schon gefragt: Der Unterschied liegt...“
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Danke für den Link. Dort steht es ohnehin ziemlich eindeutig:

§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Bei Google Streetview sind allfällig mitgefilmte Personen gem. Abs. 2 bestensfalls "Beiwerk", und daher müsste Google (und auch jeder andere, der Fotos macht oder Urlaubsvideos dreht und diese dann allgemein zugänglich macht) die Gesichter nicht einmal unkenntlich machen.


Gruß, Gerhard