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News: Kampf gegen Abzocker

Unerlaubte Telefonwerbung: 194.000 Euro Bußgelder

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Obgleich im August 2009 verschärfte Gesetze zum Kampf gegen Telefon-Spammer in Kraft traten, scheinen die bislang nur spärlich zu wirken: die telefonischen "Glückwunsch, Sie haben gewonnen"-Belästigungen lassen sich einfach nicht ausradieren.

Im Februar 2010 hat die Verbraucherzentrale eine Beschwerdeaktion gestartet, die ein härteres Durchgreifen statt nur "Taschengeldstrafen" fordert (siehe Kampf gegen Telefonterror). Im Mai ist schließlich wirklich mal was passiert.

Die Bundesnetzagentur ließ die Rufnummern eines 0900er Abzockers sperren (siehe Telefonabzocker-Rufnummern wurden gesperrt). Heute wurde ein neuer kleiner Etappensieg gegen die Abzocker gemeldet.

In zwei Fällen wurden Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhägt: insgesamt 194.000 Euro. Die Strafsumme entstand aufgrund mehrerer durch Verbraucher gemeldete Vorfälle. Die Abzocker versuchten sich mit angeblichen Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung rauszureden.

Vorgelegt wurden Erklärungen, die allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet und auch Einwilligungen in Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten. Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, stellte klar, dass diese Teilnahmebedingungen die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, nicht als wirksame Einwilligungen der Angerufenen gelten.

Auch künftig will man konsequent gegen Unternehmen vorgehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachten. Das ist allerdings stets mit aufwändigen Ermittlungsverfahren verbunden. Bei Bußgeldverfahren muss die Bundesnetzagentur konkrete Beweise liefern, dass die Anrufe ohne Einwilligung erfolgt sind.

Derlei Nachweise lassen sich meist nur durch umfangreiche Zeugenbefragungen erbringen. Konkret ist die Agentur also auch weiterhin auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Von August 2009 bis April 2010 seien über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen.

Bislang wurden insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro verhängt. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch.

Olaf19 Borlander „ Antwort: Das geht Sie einen Scheissdreck an! Also von der DB wurde ich bislang...“
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Die Frage nach der PLZ habe ich bisher noch jedes Mal beantwortet, und immer wahrheitsgemäß.

Ich weiß mit dem besten Willen nicht, was daran auszusetzen sein soll. Nachname plus PLZ - das wäre schon ganz etwas anderes.

Die wollen eben wissen, von wie weit her die Leute im Schnitt so kommen. Sollen sie doch - wenn ich ihnen damit einen Gefallen erweisen kann, warum nicht.

CU
Olaf