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News: Neue Abgaben erstritten

Komplett-PCs werden teurer

Michael Nickles / 97 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Geräte wie Kopierer, Scanner und Drucker müssen Hersteller und "Aufsteller" seit geraumer Zeit an Verwertungsgesellschaften wie die VG-Wort Gebühren abdrücken, die dann anteilig auf die Inhaber der Urheberrechte (Autoren, Künstler) ausgeschüttet werden. Die simple Idee dabei: mit kopierfähigen Geräten werden auch urheberrechtlich geschützte Dinge (wenn auch nur im privaten Rahmen) vervielfältigt.

Lange stritten die Verwertungsgesellschaften darum, dass auch Komplett-PCs als "Kopiermaschinen" eingestuft werden und dafür Gebühren fällig sind. Und damit kamen sie durch. Details liefert eine aktuelle Pressemitteilung des "Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V." (Bitkom).

Für jeden PC mit integriertem Brenner ist eine Abgabe in Höhe von 17,06 Euro fällig, bei PCs ohne Brenner sind es 15,19 Euro. Für einzeln verkaufte Brenner fällt eine Abgabe in Höhe von 1,88 Euro an. Die Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten, die Hersteller müssen also nachzahlen. Darüber, dass diese Abgaben prinzipiell zulässig sind, sind sich die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften inzwischen wohl einig.

Über die Höhe der Abgaben wird allerdings heftig gestritten. Der Bitkom hat inzwischen ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis rechnet man bis frühestens Ende dieses Jahres.

Die Einführung der Abgabe bedeutet für Endkunden selbsterklärend, dass die betroffenen Geräte teurer werden. Mit Sicherheit werden die Hersteller die fällige Abgabe auf den Preis draufschlagen.

Michael Nickles meint: Gewiss werden jetzt viele brüllen, dass das eine Sauerrei ist, weil beispielweise ein "PC ohne Brenner" keine "Kopiermaschine" ist. Aus meiner Sicht ist er eine. Damit lassen sich aus dem Internet geladene Dokumente (auch urheberrechtlich geschützte) beispielsweise per Email an Bekannte weiterschicken - einer kauft, viele lesen mit.

Ich selbst bin als Autor Mitglied der VG-Wort und begrüße selbstverständlich die neue Entscheidung. Dadurch verdiene ich wenigsten ein paar Euro dran mit, wenn Zeugs von mir "kopiert" wird. Das über Höhe und Umfang der Abgaben gestritten wird, verstehe ich auf jede Fall. Und auch der Bitkom äußert sich in diesem Zusammenhang korrekt.

Der ist der Ansicht, dass es ein Urheberrecht geben muss, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt, pauschale Abgaben im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel sind. Wie ich schon vor Jahren sagte: Internetanbieter leben davon, dass sie Geld für Internetzugänge kassieren.

Dieses Geld zahlen Menschen, weil sie ins Internet wollen. Und sie wollen da nicht nur rein um "Emails" zu schreiben oder kostenpflichtige Inhalte zu konsumieren. Sie wollen auch gratis lesen und mit "Werbeblockern" wird Anbietern "kostenloser Inhalte" noch das letzte kleine Geschäft versaut.

Gäbe es keine "kostenlosen" (werbefinanzierten) Inhalte in Masse, wäre das Interesse, "30-50 Euro" pro Monat an einen Internet-Zugangsanbieter zu blechen gewiss gering. Klar, der stellt für die Kohle ja die "Übertragungstechnik" bereit - aber alleine damit verdient er nichts. Er verdient nur, weil es im Internet viel Inhalt gibt.

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dl7awl Michael Nickles „Komplett-PCs werden teurer“
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Bisher ging es ja bei den gerätebezogenen Abgaben meines Wissens - zumindest offiziell - ausschließlich um eine pauschale Abgeltung und Absegnung der sog. Privatkopie, nicht jedoch darum, für die potenziell möglichen weiterreichenden und illegalen Handlungen vorauseilend abzukassieren. Oder sehe ich das falsch? Gibt's da möglicherweise auch noch Unterschiede zwischen Musik und anderen Werken? Und wie ist das jetzt, mit der neuen Abgabe? Kennt sich da jemand richtig aus?

Ich finde jedenfalls, diese beiden Möglichkeiten muss man schon strikt unterscheiden:

  • Eine Abgabe, die pauschal Privatkopien möglich macht, halte ich prinzipiell für sinnvoll (mal außen vor gelassen, ob dieses noch aus der Tonbandgerätezeit stammende Instrument im Internetzeitalter noch praktikabel ist).
  • Eine Abgabe jedoch, die allein auf Unterstellung rechtswidriger Handlungen und somit pauschaler Vorverurteilung beruht, erschiene mir mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar, bzw. sie käme im Umkehrschluss der Legalisierung eben dieser Handlungen gleich, weil sich nur dadurch logische Widersprüche innerhalb des Rechtssystems vermeiden ließen.

Gruß, Manfred
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