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News: Neue Abgaben erstritten

Komplett-PCs werden teurer

Michael Nickles / 97 Antworten / Flachansicht Nickles

Für Geräte wie Kopierer, Scanner und Drucker müssen Hersteller und "Aufsteller" seit geraumer Zeit an Verwertungsgesellschaften wie die VG-Wort Gebühren abdrücken, die dann anteilig auf die Inhaber der Urheberrechte (Autoren, Künstler) ausgeschüttet werden. Die simple Idee dabei: mit kopierfähigen Geräten werden auch urheberrechtlich geschützte Dinge (wenn auch nur im privaten Rahmen) vervielfältigt.

Lange stritten die Verwertungsgesellschaften darum, dass auch Komplett-PCs als "Kopiermaschinen" eingestuft werden und dafür Gebühren fällig sind. Und damit kamen sie durch. Details liefert eine aktuelle Pressemitteilung des "Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V." (Bitkom).

Für jeden PC mit integriertem Brenner ist eine Abgabe in Höhe von 17,06 Euro fällig, bei PCs ohne Brenner sind es 15,19 Euro. Für einzeln verkaufte Brenner fällt eine Abgabe in Höhe von 1,88 Euro an. Die Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten, die Hersteller müssen also nachzahlen. Darüber, dass diese Abgaben prinzipiell zulässig sind, sind sich die Hersteller und die Verwertungsgesellschaften inzwischen wohl einig.

Über die Höhe der Abgaben wird allerdings heftig gestritten. Der Bitkom hat inzwischen ein Schiedsverfahren initiiert, in dessen Rahmen geklärt werden soll, welche Abgabenhöhe gerechtfertigt ist. Mit einem endgültigen Ergebnis rechnet man bis frühestens Ende dieses Jahres.

Die Einführung der Abgabe bedeutet für Endkunden selbsterklärend, dass die betroffenen Geräte teurer werden. Mit Sicherheit werden die Hersteller die fällige Abgabe auf den Preis draufschlagen.

Michael Nickles meint: Gewiss werden jetzt viele brüllen, dass das eine Sauerrei ist, weil beispielweise ein "PC ohne Brenner" keine "Kopiermaschine" ist. Aus meiner Sicht ist er eine. Damit lassen sich aus dem Internet geladene Dokumente (auch urheberrechtlich geschützte) beispielsweise per Email an Bekannte weiterschicken - einer kauft, viele lesen mit.

Ich selbst bin als Autor Mitglied der VG-Wort und begrüße selbstverständlich die neue Entscheidung. Dadurch verdiene ich wenigsten ein paar Euro dran mit, wenn Zeugs von mir "kopiert" wird. Das über Höhe und Umfang der Abgaben gestritten wird, verstehe ich auf jede Fall. Und auch der Bitkom äußert sich in diesem Zusammenhang korrekt.

Der ist der Ansicht, dass es ein Urheberrecht geben muss, das die Möglichkeiten des Internets noch besser berücksichtigt, pauschale Abgaben im Web-2.0-Zeitalter nicht praktikabel sind. Wie ich schon vor Jahren sagte: Internetanbieter leben davon, dass sie Geld für Internetzugänge kassieren.

Dieses Geld zahlen Menschen, weil sie ins Internet wollen. Und sie wollen da nicht nur rein um "Emails" zu schreiben oder kostenpflichtige Inhalte zu konsumieren. Sie wollen auch gratis lesen und mit "Werbeblockern" wird Anbietern "kostenloser Inhalte" noch das letzte kleine Geschäft versaut.

Gäbe es keine "kostenlosen" (werbefinanzierten) Inhalte in Masse, wäre das Interesse, "30-50 Euro" pro Monat an einen Internet-Zugangsanbieter zu blechen gewiss gering. Klar, der stellt für die Kohle ja die "Übertragungstechnik" bereit - aber alleine damit verdient er nichts. Er verdient nur, weil es im Internet viel Inhalt gibt.

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Markus Klümper Michael Nickles „Komplett-PCs werden teurer“
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Hallo Michael, hallo auch an alle anderen hier!

Moralisch kann ich Deinen Ausführungen absolut folgen. Allerdings sind die Argumente absolut holperig. Gehen wir das mal durch:

1. Abgaben für den PC an VG Wort sind lächerlich, da in der Praxis Bücher nicht kopiert werden. Weil es nicht praktikabel wäre. Lägen Bücher als PDF vor, würde ich das noch anders sehen, aber Publikationen als PDF sind in der Regel freiwillig und kostenlos.

2. Abgaben für Scanner sind unangemessen, da diese nur äußerst selten zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden. Sicherlich wird hier und da mal eine Seite einer Zeitschrift gescannt, allerdings nur in geringsten Maße. Und ob die paar Cent bei Zeitungsjournalisten ankommen wage ich zu bezweifeln. Das sicherlich ab und zu erfolgte Scannen von CD- oder DVD-Covern ist illegal. Somit keine Nutzung für die die Allgemeinheit zu zahlen hat.

3. Faxgeräte und Fotokopierer: Gleicher Sachverhalt, mit noch erheblich höherem Anteil von Geschäftskorrespondenz die mit geschützten Werken ja nunmal überhaupt nix zu tun hat. Bücher werden in der Regel nur für Bildungszwecke per Fotokopierer vervielfältigt.

4. Urheberrechtlich geschützte Werke auf normalem Drucker? Finde ich auch zu absurd um es zu kommentieren. Ausnahme Booklets: Siehe Scanner!

5. Kopieren von CDs, DVDs etc: Hier sehe ich ja ein, daß mit Sicherheit ein ganz erheblicher Teil der Nutzung geschützte Werke betrifft. Allerdings teilt sich hier die Nutzung in illegal und legal. Für die legale Nutzung gibts bereits Abgaben auf Rohlinge und Originale CDs und DVD. Für illegale Nutzung darf eigentlich nicht die Allgemeinheit bluten.

Überhaupt finde ich das Prinzip "zahlen, weil man es nutzen könnte" sehr grenzwertig. Vor allem noch schlimmer als bei der GEZ.

Allerdings muß ich aus moralischer Sicht auch sagen: Es werde Derjenige den ersten Stein, der im Besitz von weniger als 4 oder 5 raubkopierter Musik-CDs ist. Diese übersteigen im Wert den Betrag aller Abgaben deutlich.

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