Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Bernd Höcker mit neuer Aktion

Begeht die GEZ Verfassungsverstöße?

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ hat seit Jahren einen klaren Feind "Nummer 1": Bernd Höcker. Der hat bereits mehrere "böse Bücher" über die GEZ veröffentlicht. Darunter das Werk mit dem selbsterklärenden Titel "Nie wieder Rundfunkgebühren!: So kommen Sie da raus".

Im Internet kämpft Höcker mit seiner Webseite www.gez-abschaffen.de gegen das Treiben der Gebühreneinzugszentrale. Dort sammelt er unter anderem "unglaubliche" Ereignisse, die Menschen mit der GEZ erlebt (erlitten) haben.

So aussichtslos der Kampf gegen die GEZ auch sein mag: Höcker gibt nicht auf. Jetzt probiert er es mit seiner neuen Aktion "Widerstand gegen die GEZ", bei der er sich unter anderem auf Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes beruft. Im Kern berechtigt dieser Artikel zum Widerstand gegen denjenigen, der es unternehmen sollte, die Ordnung des Grundgesetzes zu beseitigen.

Bernd Höcker hat für seine neue Aktion mehrere Beispiele für Verfassungsverstöße durch die GEZ aufgeführt. Angeprangert wird unter anderen, dass die GEZ fürs "Gebühreneintreiben" Mitarbeiter beschäftigt, die nur auf Provisionsbasis bezahlt werden. Erwischen sie keinen "Schwarzgucker", dann gehen sie leer aus.

Die Jäger sind bei ihrer Tätigkeit also nicht frei von eigenen Interessen. Kritisiert werden auch "vollkommen unvorhersehbare Forderungen". Höcker listet als Beispiel auf, dass jemand, der für sein Radio bereits zuhause Rundfunkgebühren bezahlt, eine weitere GEZ-Gebühr blechen muss, wenn er dasselbe Radio mit zur Arbeit nimmt.

Höcker verdammt das Verwaltungshandeln der Rundfunkanstalten und der GEZ als "reine Willkür, die von den Politikern durch ihre Gesetzgebung zum Teil unterstützt und immer weiter verschärft wird". Und Willkür sei schließlich das genaue Gegenteil von Rechtsstaat. Auch die Gesetze zur Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1) werden genannt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" und " "Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.".

Dass es für die GEZ in diesem Punkt wohl "Sonderauslegungen" des Gesetzes gibt, hat Bernd Höcker bereits am eigenen Leib zu spüren gekriegt. Mitte 2008 hatte er in seinem Blog einen Erfahrungsbericht über seine "Zwangsanmeldung" bei der GEZ veröffentlicht. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der ARD wurde Höcker zum Zurückziehen seines Beitrags gezwungen.

Der "Spaß" kostete ihn zudem rund 3.000 Euro für Anwälte und Gericht. Noch brisanter ist ein Beispiel eines anderen genervten GEZ-Geplagten, das genannt wird. Den wollte der NDR in einem Strafantrag zu 60 Tagen Knast verdammen, weil er die GEZ in einem Schreiben "beleidigte", als "raffgierige Propagandaanstalt" bezeichnete.

Sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk in aufgrund seiner Auflistung der Verfassungsverstöße erneut verklagen, will Höcker weitere Verstöße vorbringen. Der sehr lesenwerte Beitrag zur neuen Aktion findet sich hier: Widerstand gegen die GEZ!

Olaf19 mcintyre „ Genau das, finde ich, ist die Schweinerei. Denn meinen Fernseher halte ich ja...“
Optionen
Denn meinen Fernseher halte ich ja auch bereit, wenngleich ich nicht mal ein Antennenkabel eingesteckt habe.

Auch dafür hat der Gesetzgeber eine oberschlaue Entgegnung parat - ich versuche es einmal mit meinen eigenen Worten - wenn der Fernseher empfangstauglich ist und lediglich das Kabel fehlt, so ist es ja mit minimalstem technischem Aufwand möglich, doch noch TV zu gucken...

Dummerweise wird bei einem kaputten Fernseher genau so argumentiert - man könnte ihn ja reparieren lassen. Oder bei einem "kastrierten" Fernseher - man könnte das Empfangsteil ja später wieder einbauen lassen. Was das mit "minimalstem" technischen Aufwand noch zu tun haben soll, erschließt sich mir wiederum nicht.

Oder auch... wer keinen Fernseher hat, kann ja jederzeit in den Laden gehen und einen kaufen - auch das ist ja kein großer Aufwand. Demnach ist also jeder Mensch GEZ-pflichtig, der in der Lage ist, ein Rundfunkgerät anzuschaffen. Also wir alle, bis auf eine Handvoll Schwerstbehinderter. Und die wiederum könnten jemanden losschicken, so ein Teil zu kaufen.

Ich stelle mir ja auch keinen Luftwäscher vor das offene Fenster und verlange dann von 80 Millionen Deutschen eine Gebühr zur Reinigung der allgemeinen Atemluft.

Lass dir das rechtzeitig patentieren, bevor es ein anderer tut!! :-D

CU
Olaf