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News: Köhler verrückt geworden?

Bundespräsident erzwingt Internetzensur

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Thema Internetzensur im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Kinderpornografie, sorgte bis zum Wahlkampf 2009 gehörig für Schlagzeilen. Die Sinnlosigkeit einer solchen Zensur wurde von Studien und Experten belegt und auch zunehmend setzten sich Politiker für ein Kippen des Gesetzes ein.

Der Gesetzesentwurf lag die letzten Wochen auf dem Tisch von Bundespräsident Horst Köhler rum, der sich offensichtlich nicht entscheiden konnte. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Diskussionen zum Thema Kinderpornografie, wurde Köhler wohl auch nicht gerade zu gedrängelt, eine Entscheidung zu treffen. Jetzt hat er allerdings entschieden und den Gesetzesentwurf abgesegnet.

Laut Mitteilung sieht er "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten"

Köhler geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Bizarr bei der Sache: in der besagten Stellungsnahme ist die Bundesregierung eigentlich umgekippt und hat eingeräumt, dass es sinnvoller ist, sich um eine Löschung von Kinderpornoseiten einzusetzen, statt sie nur zu sperren.

Man hatte sich also offiziell vom ursprünglichen Zensurplan distanziert. Unter anderem hat Spiegel.de hier drüber berichtet: Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab. Anscheinend hat unter anderem auch die Online-Petition gegen die Zensur mit mehr als 130.000 Teilnehmern (siehe Internet-Zensurgegner haben es geschafft), einige Politiker zum Nachdenken motiviert.

Noch bizarrer: Köhler selbst hatte sich Ende November 2009 noch geweigert, den Gesetzesentwurf zu unterzeichnen und bestand auf die besagte Stellungsnahme der Regierung (siehe Bundespräsident Köhler stoppt Internetsperre).

Das Fazit: Mit Köhler's Unterschrift ist die Regierung jetzt gezwungen ein Gesetz durchzuziehen, das sie in dieser Form eigentlich selbst schon längst nicht mehr haben will.

Michael Nickles meint: Das Gesetz ist durch, das Thema aber garantiert nicht vom Tisch. JETZT brodelt es erst richtig. Köhler's Entscheidung ist für alle mehr als überraschend. Gewiss hätte sich auch die Regierung gefreut, wenn er den "Wisch" einfach "weggeworfen" hätte.

Jetzt kann nur spekuliert werden. Hat Köhler's Entscheidung einen raffinierten Hintergrund? Oder ist das Staatsoberhaupt einfach nur verrückt geworden?

Vetorecht..... winnigorny1
gelöscht_189916 Max Payne „ Nochmal: Die Verfassung räumt ihm kein Vetorecht ein. Der Grund sind u.a. die...“
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Hallo

Um das mal so zu sagen, der Bundespräsident ist in meinen Augen einer der sinnlosesten Posten in diesem Land.
Zu entscheiden hat er mehr oder weniger nichts, außer eben ab und zu ein wenig den Zeigefinger zu erheben.
Die interessantesten Funktionen sind u.a. laut Wikipedia da noch eben die in diesem Zusammenhang ausgeübte Gegenzeichnung, Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen (damit hätte er also pro forma durchaus die Macht, so einen Unsinn wie diesen abzuschmettern, auch wenn es sich hierbei eher um einen formellen Akt handelt).
Die Auflösung des Bundestages im Falle von drei erfolglosen Wahlen und die Ernennung und Beglaubigung von Ministern, Bundesrichtern, -beamten usw.
Allerdings ist er selbst da eingeschränkt, da i.d.R. immer eine andere partei bzw. der Bundeskanzler im Spiel ist usw.
Zum Thema Ablehnung von Gesetzen (was schon vorgekommen ist) soviel:

Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande. Der Politik verbleiben als Möglichkeiten

* die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
* die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
* Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen und
* den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann (Art. 61 GG). Dazu benötigt es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag oder Bundesrat.


Alles aus Wikipedia entnommen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29

Köhler mag fachlich sicher beschlagen sein, als Bundespräsident ist er einer der schlechtesten, die ich so mitbekommen habe, da war Johannes Rau noch einer der charismatischsten Vertreter unseres Landes.

Um das Thema Kinder aufzugreifen, statt solcher wirkungsloser Gesetze, die in Wahrheit etwas ganz anderes bezwecken als den Kampf gegen Kinderpornografie, könnte sich ein Bundespräsident und die Volksvertreter dafür stark machen, das jedes Kind unabhängig von Herkunft und Stand die gleichen Chancen hat in seinem Leben (steht übrigens so ähnlich auch im Grundgesetz).
Und die Diskussion über die Kosten ist in dem Zusammenhang unnötig, für anderen Unsinn und die Durchdrückung solcher Gesetze ist genug Knete da.
Damit ist den Kindern sicher mehr geholfen, noch dazu, weil das gesetz an der Grenze zu Ende ist, die Geschäftemacher mit diesen Dreckszeug sitzen im Ausland und damit weit weg von der deutschen Justiz.

fakiauso