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News: Köhler verrückt geworden?

Bundespräsident erzwingt Internetzensur

Michael Nickles / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Thema Internetzensur im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Kinderpornografie, sorgte bis zum Wahlkampf 2009 gehörig für Schlagzeilen. Die Sinnlosigkeit einer solchen Zensur wurde von Studien und Experten belegt und auch zunehmend setzten sich Politiker für ein Kippen des Gesetzes ein.

Der Gesetzesentwurf lag die letzten Wochen auf dem Tisch von Bundespräsident Horst Köhler rum, der sich offensichtlich nicht entscheiden konnte. Im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung der Diskussionen zum Thema Kinderpornografie, wurde Köhler wohl auch nicht gerade zu gedrängelt, eine Entscheidung zu treffen. Jetzt hat er allerdings entschieden und den Gesetzesentwurf abgesegnet.

Laut Mitteilung sieht er "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten"

Köhler geht davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Bizarr bei der Sache: in der besagten Stellungsnahme ist die Bundesregierung eigentlich umgekippt und hat eingeräumt, dass es sinnvoller ist, sich um eine Löschung von Kinderpornoseiten einzusetzen, statt sie nur zu sperren.

Man hatte sich also offiziell vom ursprünglichen Zensurplan distanziert. Unter anderem hat Spiegel.de hier drüber berichtet: Schwarz-Gelb rückt von Internetsperren ab. Anscheinend hat unter anderem auch die Online-Petition gegen die Zensur mit mehr als 130.000 Teilnehmern (siehe Internet-Zensurgegner haben es geschafft), einige Politiker zum Nachdenken motiviert.

Noch bizarrer: Köhler selbst hatte sich Ende November 2009 noch geweigert, den Gesetzesentwurf zu unterzeichnen und bestand auf die besagte Stellungsnahme der Regierung (siehe Bundespräsident Köhler stoppt Internetsperre).

Das Fazit: Mit Köhler's Unterschrift ist die Regierung jetzt gezwungen ein Gesetz durchzuziehen, das sie in dieser Form eigentlich selbst schon längst nicht mehr haben will.

Michael Nickles meint: Das Gesetz ist durch, das Thema aber garantiert nicht vom Tisch. JETZT brodelt es erst richtig. Köhler's Entscheidung ist für alle mehr als überraschend. Gewiss hätte sich auch die Regierung gefreut, wenn er den "Wisch" einfach "weggeworfen" hätte.

Jetzt kann nur spekuliert werden. Hat Köhler's Entscheidung einen raffinierten Hintergrund? Oder ist das Staatsoberhaupt einfach nur verrückt geworden?

Vetorecht..... winnigorny1
PTEulenspiegel Michael Nickles „Bundespräsident erzwingt Internetzensur“
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schuhuu, die Beiträge sind von Kenntnis der Verfassung der BRD kaum getrübt:

1. Der Bundespräsident MUSS ein Gesetz ausfertigen, wenn es NICHT OFFENKUNDIG verfassungswidrig ist. Andere Prüfungen auf Zweckmäßigkeit, Sinnlosigkeit, Widersprüchlichkeit und ähnlichem sind ihm versagt. Bestehende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes muss er dem Bundesverfassungsgericht überlassen.

2. Die Ausfertigung zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ( vorher gilt es nicht ) ist also nichts weiter als eine Meinungsäußerung im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen: " Dieses Gesetz ist nicht offenkundig verfassungswidrig ".

3. Auch darüber kann man/frau geteilter Meinung sein ( über die Offenkundigkeit ) , aber die angeforderte Stellungnahme bezog sich nur auf die beabsichtigte Verwaltungspraxis - man kann nämlich von einem verfassungsgemäßen Gesetz auch einen verfassungswidrigen GEBRAUCH machen. In dem Falle ist nicht offenkundig, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, gleichwohl bezieht sich die Prüfungspflicht des BP auch auf diesen Fall. Daher die Nachfrage.

4. Ich GLAUBE ( = ich weiß nicht ), dass Horst Köhler mit der Unterzeichnung auch ein objektiv raffiniertes Verhalten an den Tag legt: indem er die Gesetzesprüfung dem BVerfG überläßt, hält er sich raus und läßt die Blamage vor dem BVerfG - auf die ich hoffe - als von ihm nicht verursacht erscheinen. Er hat sich nämlich auch vergewissert, dass die hierzu berufenen anderen Verfassungsorgane vor Karlsruhe gegen das Gesetz vorgehen werden.

ALSO: Beschimpft nicht den Notar für die Beurkundung, sondern den Verfasser ( MEHRHEIT des Deutschen Bundestages )

MfsG PTEulenspiegel