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mawe2 gelöscht_23570 „Genau so war das gemeint. Die Softwareindustrie arbeitet anscheinend sehr...“
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Ich interpretiere das so, dass ich nur die Produkte nicht weiterverkaufen darf, die ich per Download erworben habe. Ich lese dort nicht, dass ich eine Software, die ich auf CD/DVD gekauft habe, nicht weiterverkaufen darf!

Mal unabhängig von diesem Urteil: Es ist doch jedem Käufer eines Downloads klar, dass er den niemals (regulär) weiterverkaufen kann, da er ihn ja entweder selber auf einen Datenträger brennen müsste oder gleich online verkaufen müsste. Da hierbei nie sichergestellt werden kann, dass keine Zweit-/Dritt-/Viertkopie verkauft wird, ist ein solcher Verkauf doch sowieso undenkbar!

(Wer kauft denn z.B. bei ebay eine selbstgebrannte CD???)

Genau das ist der Grund, dass ich (bis auf unwesentliche Ausnahmen) grundsätzlich keine Downloads kaufe. Ein Musikalbum, das beim Download in etwa dasselbe kostet wie als CD, kaufe ich selbstverständlich als CD. Da habe ich genau diese Freiheiten (Weiterverkauf, Verschenken, Verborgen), die ich ansonsten nicht habe.

Trotzdem hat das Urteil sehr weitreichende Folgen, die die Richter (wahrscheinlich) nicht bedacht haben: Es führt zur Abschaffung von Büchern, CDs, DVDs oder anderen Inhalten auf stofflichen Datenträgern.

Begründung:

Wenn ein Verlag nur noch eBooks (und keine Papierbücher) verkauft, kann er sicher sein, dass er den antiquarischen Handel mit Büchern (also eine große Konkurrenzveranstaltung) ausschalten kann. Warum sollte man noch Papierbücher verkaufen, die so viel Probleme bei der Herstellung, beim Transport, beim Verkauf machen, wenn dann der Kunde sie auch noch weiter verkaufen kann und damit zukünftige Umsätze des Herstellers mindert? Das Gleiche gilt für Musik, Filme usw.

Natürlich werden die klassichen Medien nicht von heute auf morgen aus den Läden verschwinden. Der Prozeß wird ein paar Jahre dauern. Ich schätze, in 5 bis 10 Jahren wird es den Buchhandel in seiner heutigen Form nicht mehr geben.

Natürlich werden die Leute nicht freiwillig vom gedruckten Buch (bzw. vom stofflichen Datenträger) zum Download umsteigen. Das wird dann über den Preis geregelt. Wenn man ein Buch z.B. für 50 EUR kaufen kann und die eBook-Version kostet nur 20 EUR, dann ist es doch ganz klar, dass der Buchverkauf zurückgehen wird. Das wird soweit gehen, bis klassische Papierbücher (bzw. CDs, DVDs, Schallplatten) nur noch zu exorbitanten Preisen für Liebhaber erhältlich sein werden.

Und die Menschen machen das alles mit! Sie lassen sich ja heute schon auf Produkte ein, die sie früher freiwillig nie gekauft hätten: Über den (günstigeren) Preis lässt man sich dazu verleiten, zu unmöglichen Zeiten einen Flug oder eine Zugfahrt anzutreten, kauft Dinge doppelt und dreifach, weil man für das zweite, dritte Teil erhebliche Rabatte bekommt usw. Der eigene Wille des Menschen wird durch solche Maßnahmen sehr oft ausgeschaltet!

Danke liebe Richter! (Eure geliebten Gesetzbücher könnt ihr demnächst auch nur noch als Download kaufen! Was stellt ihr dann in Euren Dienstzimmern in die edlen Regale???)