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News: Pech für Kornmeier

Gerichtsurteil: Abmahner bleibt auf "Kosten" sitzen

Michael Nickles / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Abmahnindustrie musste wieder mal eine ordentliche Schlappe vor Gericht einstecken. Es ging um die Kanzlei Kornmeier, die seit einigen Wochen heftig für Schlagzeilen sorgt. Die "Abmahnkanzlei" fungiert unter anderem als "Geldeintreiber" das dubiose Unternehmen Digiprotect. Digiprotect überwacht Tauschbörsen und wird bei Urheberrechtsverletzungen aktiv.

Brisanter Hintergrund: Digiprotect hat Deals mit Rechteinhabern (unter anderem aus der Pornoindustrie), deren Interessen zu verfolgen. Es wird schwer spekuliert, dass Digiprotect die Filme selbst als "Honigtöpfe" in Tauschbörsen stellt, um alle zu schnappen, die sie runterladen. Die Abmahnungen lässt Digiprotect dann unter anderem von der Kanzlei Kornmeier durchführen. Abmahnungen sind rechtlich allerdings an Bedingungen geknüpft.

Anwaltskosten dürfen beispielsweise nur in der Höhe gefordert wenn, wie sie tatsächlich auch als Schaden für den Fordernden entstanden sind. Im November 2009 tauchte im Internet ein Dokument auf, aus dem hervorgeht, dass Digiprotect und Kornmeier vermutlich einen dubiosen Deal vereinbart haben (siehe Abmahnprofis kriegen kalte Füße).

Im Kurzformat: Anwaltskosten muss Digiprotect nur blechen, wenn eine Abmahnung erfolgreich war. Kornmeier kassiert von Abgemahnten auch bei Nichterfolg vermutlich also Anwaltskosten, die gar nicht entstanden sind. Genau so ein Vorfall wurde vor dem Amtgericht verhandelt und das Urteil ist gefallen. Ein Abgemahnter weigerte sich die geforderten Anwaltskosten zu zahlen und kriegte vom Gericht recht.

Kornmeier hatte jüngst bereits eingeräumt, dass "Massenabmahnungen" zum "Pauschalpreis" durchgezogen werden. Laut Bericht von Heise.de handelt es sich gar um einen Null-Kosten-Deal.

Und auch das Frankfurter Amtgericht sieht es wohl so, dass Kosten, die nicht entstanden sind, auch nicht kassiert werden dürfen. Alle, die eine Abmahnung aus der besagten "Ecke" kriegen, sollten sich also zur Wehr setzen, die Chancen stehen gut.

Michael Nickles meint: Erfreulich. Ganz offensichtlich hat jetzt endlich auch die Justiz die Enthüllungen im Internet über die Hintergründe der Massenabmahnungs-Industrie mitgekriegt und reagiert entsprechend. Bleibt zu hoffen, dass das Urteil rechtskräftig wird und weitere Urteile dieser Art folgen.

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Hallo.
Ich bekomme sowieso immer einen dicken Hals, wenn ich lese wegen "kommerzieller Nutzung" Wenn ich etwas sauge nur für mich, (was durch eMulenutzung erlaubt wurde) und es auch nur für mich nutze, ist das nicht kommerziell. Brenne ich das dutzendfach und verkaufe das, dann habe ich finanziellen Gewinn. Bei privatem Gebrauch der Software verdiene ich nichts.
Gruß Jogi