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News: Pech für Kornmeier

Gerichtsurteil: Abmahner bleibt auf "Kosten" sitzen

Michael Nickles / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Abmahnindustrie musste wieder mal eine ordentliche Schlappe vor Gericht einstecken. Es ging um die Kanzlei Kornmeier, die seit einigen Wochen heftig für Schlagzeilen sorgt. Die "Abmahnkanzlei" fungiert unter anderem als "Geldeintreiber" das dubiose Unternehmen Digiprotect. Digiprotect überwacht Tauschbörsen und wird bei Urheberrechtsverletzungen aktiv.

Brisanter Hintergrund: Digiprotect hat Deals mit Rechteinhabern (unter anderem aus der Pornoindustrie), deren Interessen zu verfolgen. Es wird schwer spekuliert, dass Digiprotect die Filme selbst als "Honigtöpfe" in Tauschbörsen stellt, um alle zu schnappen, die sie runterladen. Die Abmahnungen lässt Digiprotect dann unter anderem von der Kanzlei Kornmeier durchführen. Abmahnungen sind rechtlich allerdings an Bedingungen geknüpft.

Anwaltskosten dürfen beispielsweise nur in der Höhe gefordert wenn, wie sie tatsächlich auch als Schaden für den Fordernden entstanden sind. Im November 2009 tauchte im Internet ein Dokument auf, aus dem hervorgeht, dass Digiprotect und Kornmeier vermutlich einen dubiosen Deal vereinbart haben (siehe Abmahnprofis kriegen kalte Füße).

Im Kurzformat: Anwaltskosten muss Digiprotect nur blechen, wenn eine Abmahnung erfolgreich war. Kornmeier kassiert von Abgemahnten auch bei Nichterfolg vermutlich also Anwaltskosten, die gar nicht entstanden sind. Genau so ein Vorfall wurde vor dem Amtgericht verhandelt und das Urteil ist gefallen. Ein Abgemahnter weigerte sich die geforderten Anwaltskosten zu zahlen und kriegte vom Gericht recht.

Kornmeier hatte jüngst bereits eingeräumt, dass "Massenabmahnungen" zum "Pauschalpreis" durchgezogen werden. Laut Bericht von Heise.de handelt es sich gar um einen Null-Kosten-Deal.

Und auch das Frankfurter Amtgericht sieht es wohl so, dass Kosten, die nicht entstanden sind, auch nicht kassiert werden dürfen. Alle, die eine Abmahnung aus der besagten "Ecke" kriegen, sollten sich also zur Wehr setzen, die Chancen stehen gut.

Michael Nickles meint: Erfreulich. Ganz offensichtlich hat jetzt endlich auch die Justiz die Enthüllungen im Internet über die Hintergründe der Massenabmahnungs-Industrie mitgekriegt und reagiert entsprechend. Bleibt zu hoffen, dass das Urteil rechtskräftig wird und weitere Urteile dieser Art folgen.

mick.g Hewal „Hallo Gal, in diesem Beitrag ging es um die Abmahnungen in Sachen Filesharing....“
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Hi

Filesharing ist überhaupt nicht verboten. Lediglich das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material ist nicht erlaubt. Das passiert eben dann. wenn man urheberrechtlich geschütztes Material bei einer Tauschbörse herunterlädt. Alles weitere sollte man eigentlich schon wissen.
Zum Thema: Warum wird solchen Brüdern von Rechtsverdrehern nicht mal richtig das Handwerk gelegt. Es gibt einfach zu viele Anwälte, die keine Clientel haben und sich dann auf solchen Mist stürzen.
Habe selber mal bei nem Bekannten so eine Abmahnung gelesen. Es ging um einen Porno, der wohl in einer Tauschbörse gesaugt wurde. "Sie haben das Werk: Bla... in einer Tauschbörse angeboten". Das "Werk"- eigentlich konnte man nur darüber lachen. Aber dem Kumpel war nicht nach lachen zumute. 1600 ocken hat er abgedrückt, die arme Sau.
Wie geagt, es gibt einfach zu viele Anwälte in Deutschland. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Zahl der Anwälte sich in den letzten fünfzehn Jahren verzehnfacht hat. Was will Deutschland mit soviel unproduktivem , ja geradezu kontraprodukktivem Menschenmaterial?!

Gruss