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News: Kostenfreie Vorstufe gefordert

Online-Petition gegen Abmahnwahn

Michael Nickles / 42 Antworten / Flachansicht Nickles

Wenn eine Abmahngeschichte eine große Dimension kriegt und für ordentlich Schlagzeilen sorgt, dann hat der Abgemahnte eine gute Chance, eine Masse hinter sich zu kriegen. Glück haben auch abgemahnte Unternehmen, die über viel Kohle verfügen, um sich zur Wehr zu setzen.

Oder Abgemahnte, die selbst Anwälte sind und sich "preiswert" verteidigen können. Wenn es einen "kleinen" Webseiten-Betreiber erwischt, dann wird das schnell böse. Der kann mit "absurden" Gegenstandswerten leicht an die Wand gedrückt werden. Das finanzielle Risiko eines langjährigen Rechtsstreits ist meist zu hoch. Aus diesem Grund wurde jetzt die E-Petition " Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes" gestartet.

Der Hauptpetent Ferdinand Wenisch fordert, dass es bei Abmahnungen im Internet zukünftig eine für Beklagte kostenlose Vorstufe geben soll. Abmahner sollen mit Betroffenen zunächst "kostenlos" in Kontakt treten und ihnen den Grund für die Abmahnung mitteilen, damit die entsprechend reagieren und das Kritisierte beseitigen können. Aktuell haben bereits 3.134 Leute die Petition unterzeichnet. Damit sie im Bundestag diskutiert wird, braucht es gemäß E-Petitions-Richtlinien mindestens 50.000 Stimmen.

Das Mitzeichnen ist noch bis zum 5. Januar 2010 möglich: Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009.

Michael Nickles meint: Ohne Wenn und Aber: es braucht eine Regulierung, um Massenabmahnungs-Geschäftsmodelle zu zerbrechen. Diese Petition ist gewisse eine gute Idee, ich gebe ihr allerdings kaum eine Chance. Pauschal eine "kostenlose" Vorstufe zu fordern, ist Quatsch.

Denn: nicht jede Abmahnung ist unberechtigt und für den "Geschädigten" entstehen zwangsläufig Kosten. Es kann schlichtweg keinen "Freibrief" für Rechtverletzungen im Internet geben. Allerdings braucht es eine Regulierung, damit auch Abgemahnte mit "geringen" finanziellen Mitteln eine Chance haben, sich ohne enormes Kostenrisiko wehren zu können.

Das Rezept, wie ein "faires Abmahnungsmodell" gebastelt werden kann, wird sich vermutlich allerdings kaum finden lassen.

neanderix Crazy Eye „ sondern das leute die Lizenz zum Gelddrucken durch verletzen der rechte...“
Optionen
sondern das leute die Lizenz zum Gelddrucken durch verletzen der rechte bekommen?

Nein, auch nicht.

Eine Abmahnung ist nichts bindliches, sondern eine art außergrichtlicher Vergleich,

ROFL - nein, das ist es definitiv NICHT.
Der Abmahnanwalt schickt dir eine Abmahnung und fügt eine kostennote bei - und weil der Streitwert hier vom Anwalt geschätzt werden darf, legt der einen derart absurd hohen Streitwert fest, dass für ihn ganz nebenbei ein nettes Sümmchen abfällt.
Nebeneffekt: die Summe ist gleichzeitig derart hoch, dass jeder Rechtsstreit ein unkalkulierbares Risiko für den Abgemahnten darstellt, denn die Gerichtskosten bemessen sich nach dem Streitwert, außerdem muss der Abgemahnte, will er sich wehren, hier in Vorleistung gehen.

der in der Regel auch nach verhandelt wird, nur sollte man hier nicht die Leute als Opfer dastellen die Rechte verletzt haben und die Kosten bei den geschädigten lassen.

Wenn ich dir in dein Auto reinfahre, muß ich auch die reperatur zahlen, da gehst du nicht zur Werkstatt und läßt den schaden reparieren.

Und wieso nur in internet, und nicht woanders?


Dein Einwand träfe zu, wenn Abmahnungen immer die richtigen treffen würden. Aber irgendwie scheint mir, dass du die letzten Jahre verpennt und folglich von Günther Freiher von Gravenreuth oder katja Günther oder vom Steinhöfel exakt *nichts* mitbekommen hast.

Volker
Okay schuerhaken
Telemediengesetz Joerg69
Schon krass. ... Prosseco