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News: Knast auf Bewährung

Abofallen-Abzocker erstmals verurteilt

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Erstmals wurden von einem deutschen Strafgericht Internet-Abzocker verurteilt, die in Abofallen locken. Konkret ging es um drei Jura-Studenten, die seit 2007 eine Fabrikverkaufs-Webseite betrieben haben. Dort wurde dann in eine Abofalle für 84 Euro pro Jahr gelockt.

Um Besucher auf ihre Seite zu kriegen, beschafften sich die Betrüger eine Datenbank mit rund 600.000 Adressen und verschickten Spam-Emails. Der Hinweis auf die Abokosten wurde Abzocker-typisch im kaum erkennbaren Kleingedruckten auf der Seite versteckt. Insgesamt sollen die Studenten mit dieser Masche rund 130.000 Euro erbeutet haben. Dazu haben sie rund 27.000 Rechnungen verschickt.

Vor dem Landgericht Göttingen legten sie jetzt ein umfassendes Geständnis ab und kriegten dafür eine relativ milde Strafe: 6, 15 und 18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Inzwischen wird spekuliert, dass die Fabrikverkaufsseite nicht die einzige Abzock-Seite der Betrüger war, mit Folgeprozessen ist also zu rechnen.

Michael Nickles meint: In Internet-Foren wird das Urteil natürlich längst heftig diskutiert. Und viele empfinden es als zu milde. Der Tatbestand heißt im Juristen-Deutsch "gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall" und das kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen.

Immerhin: erstmals wurden Abo-Betrüger überhaupt mal von einem Strafgericht verurteilt. Und das ging in diesem Fall sogar außergewöhnlich flott. Mehr als fraglich ist, warum die Mühlen der Justiz bei anderen schwerwiegenden Abzockerseiten, über die auch regelmäßig im TV berichtet wird, so langsam mahlen.

Anscheinend kapieren wenigstens zunehmend Leute, dass Rechnungen solcher Abzocker einfach ein Fall für die Mülltonne sind. Von den 27.000 Rechnungen wurden nur rund 1.550 bezahlt.

Crazy Eye REPI „Können die nun, als quasi Vorbestrafte, überhaupt nocht Anwälte werden? Ich...“
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Jein, der mit der vorstrafe über 8 monate ist fein raus und kann sein Studium beenden, die anderen müssen nach den ersten Staatsexamen abbrechen oder warten bis ihr Führungszeugniss(3, 5 oder 10 Jahren ich geh hier von 5 aus) oder ihr Zentralregister(in den Fall 10 Jahre) wieder sauber ist.

Was von den beiden überprüft wird bin ich mir grad nicht sicher, ich tippe aber auf das Führungszeugniss. Als anwalt können sie mit den ersten Staatsexamen nicht arbeiten aber auch als normaler "Jurist" kannst du einen job bekommen.

Strafe peterson
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