Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Quad Registry Cleaner nicht kostenfrei

benandrea / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe am 6.7. zunächst die Diagnose von diesem Cleaner durchführen lassen, als ich dann merkte, dass nur die Fehler gemeldet aber nichts bereinigt wurde, habe ich mich dazu entschlossen, die geforderten 39,90 Euro zu investieren. In der Hoffnung nun weiter kommen zu können, meldete ich mich mit dem gelieferten Kennwort an, bekam aber immer noch keine Schlüsselzahlen. Viele Versuche schlugen immer wieder fehl. Die Nachfrage um Hilfe wurde mit einem Kauderwelsch beantwortet, ohne einen hilfreichen Tipp zu haben. Entnervt gab ich auf und kündigte, den abgeschlossenen Vertrag. Die Antwort war, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Am nächsten Tag erhielt ich eine ausführliche Beschreibung, wie ich zu meinem Schlüssel kommen könnte. Da ich aber kein Interesse an diesem produkt hatte, ich auch keine Geschäftsbedingungen mehr finden konnte, teilte mit, dass ich weiterhin bei meiner Kündigung bleiben werde und bei einer Abbuchung von meinem Konto die Bank beauftragen werde, dass Geld zurückzu holen.
Wieder erhielt ich die Antwort, dass ich aus diesem Vertrag nicht aussteugen könne.

out-freyn lagerfuzzi „Trotz allem besteht auch beim Kauf von Shareware immer noch lt. HGB das Recht...“
Optionen
Trotz allem besteht auch beim Kauf von Shareware immer noch lt. HGB das Recht vom Vertrag innerhalb 14 Tagen zurückzutreten.
Man muss in diesem Fall sich mal entsprechende § des HGB anschauen. Das BGB kann hier nur vereinzelt greifen.


Quatsch! Das HGB gilt für Kaufleute (Definition in §§ 1 ff. HGB) im Rechtsverkehr untereinander. Ein Verbraucher (i.S.v. § 13 BGB) findet im HGB absolut nichts, was für ihn von Nutzen wäre, weil diese Rechtsnormen nicht für den Rechtsverkehr zwischen Kaufleuten und Verbrauchern geschaffen und gedacht sind.

Die Frist von 14 Tagen ist auch im BGB für "entsiegelte" Software nicht gültig: Gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB sind im Fernabsatz Widerrufs- oder Rückgaberechte bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software sowie von gelieferten Datenträgern ausgeschlossen, wenn diese vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

In den AGB vieler Anbieter von Softwaredownloads wird der vollständige Download der Datei mit der Entsiegelung gleichgesetzt.