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Quad Registry Cleaner nicht kostenfrei

benandrea / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe am 6.7. zunächst die Diagnose von diesem Cleaner durchführen lassen, als ich dann merkte, dass nur die Fehler gemeldet aber nichts bereinigt wurde, habe ich mich dazu entschlossen, die geforderten 39,90 Euro zu investieren. In der Hoffnung nun weiter kommen zu können, meldete ich mich mit dem gelieferten Kennwort an, bekam aber immer noch keine Schlüsselzahlen. Viele Versuche schlugen immer wieder fehl. Die Nachfrage um Hilfe wurde mit einem Kauderwelsch beantwortet, ohne einen hilfreichen Tipp zu haben. Entnervt gab ich auf und kündigte, den abgeschlossenen Vertrag. Die Antwort war, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Am nächsten Tag erhielt ich eine ausführliche Beschreibung, wie ich zu meinem Schlüssel kommen könnte. Da ich aber kein Interesse an diesem produkt hatte, ich auch keine Geschäftsbedingungen mehr finden konnte, teilte mit, dass ich weiterhin bei meiner Kündigung bleiben werde und bei einer Abbuchung von meinem Konto die Bank beauftragen werde, dass Geld zurückzu holen.
Wieder erhielt ich die Antwort, dass ich aus diesem Vertrag nicht aussteugen könne.

Aragorn75 lagerfuzzi „Trotz allem besteht auch beim Kauf von Shareware immer noch lt. HGB das Recht...“
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Wie rill schon schrieb, lohnt es sich nicht wegen 40€ zum Anwalt zu gehen.
Die Aussicht auf Erfolg liegen beim Softwarekauf sehr weit weg, ob nun BGB oder HGB.

Mich würde mal interessieren auf welche § du aus dem HBG meinst?