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News: Staatsanwaltschaft Hannover bittet um Mithilfe

Betrugsermittlungen gegen Download-Abzocker - Konten eingefroren

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit geraumer Zeit zählt die "Download-Seite" mega-downloads.net zu den berüchtigtsten Abzock-Unternehmen im deutschsprachigen Internet. Dort wird unter anderem "Freeware" zum Download angeboten und viele denken das Runterladen wäre kostenlos. Anschließend kriegten sie allerdings saftige Rechnungen für ein "Download-Abo". Angeblich wurden auch Rechnungen an Personen verschickt, die den Dienst niemals genutzt haben.

Die Verbraucherzentralen kämpfen verbissen, aber meist eher wenig effektiv gegen derlei Abzocker. Erst kürzlich konnte die Verbraucherzentrale wenigstens einen kleinen Sieg gegen den "Download-Abzocker" opendownload.de verbuchen (siehe Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker). Gerade kam eine erfreuliche Pressemitteilung von netzwelt.de rein.

Im Rahmen ihrer Ermittlungen gegen die mega-downloads.net-Inkasso-Firma L & H GmbH, hat die Staatsanwaltschaft Hannover nur deren Konten einfrieren lassen (siehe Mega-Downloads.net: Staatsanwalt friert fast 1 Mio. Euro ein). Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen Betrugsverdacht.

Geldeintreiber von opendownload.de ist die in Hannover ansässige Firma L&H GmbH. Die hatte zum Zeitpunkt der Konten-Einfrierung mehrere Hunderttausend Euro auf ihren Bankkonten. Laut netzwelt.de gehen dort aktuell immer noch Zahlungen ein, mittlerweile befinden sich fast eine Million Euro unter Kontrolle der Staatsanwaltschaft.

Jetzt sucht die Staatsanwaltschaft Hannover Betroffene um vor Gericht genügend Beweise und Zeugen präsentieren zu können. Von besonderem Interesse sind dabei alle, die Rechnungen gekriegt haben, obwohl sie gar nicht auf der Webseite mega-downloads.net waren. Von Interesse sind auch Nutzer, die beispielsweise über Gewinnspiele, Popup-Werbung oder Suchmaschinen-Anzeigen zu einer unbeabsichtigten Anmeldung gekommen sind.

Wer in den vergangenen sieben Monaten eine Mahnung von Mega-Downloads erhalten hat, die Seite aber vorher nicht besucht hatte und das auch vor Gericht aussagen kann, der soll sich unter Angabe des Aktenzeichens melden bei:

Staatsanwaltschaft Hannover, Postfach 109, 30001 Hannover, Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

fritztheflink Jokeman „Hei fritztheflink. Na siehst du geht doch. Immer positiv denken und die...“
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Hallo Jokeman, wenn nun unser kriegsbeil begraben ist, können wir jetzt mehr, mit Sachlichkeit miteinander umgehen!!?

Der Thread war wirklich nicht hönisch gemeint das sei Dir versichert, oder ist ein Heiterkeitsgeständnis für Dich, eine hönische Gemütsregung???

Nun zur Telecom: Wie kann es angehen, das ein Marktführer bestehende Regierungaufträge bzw. Gesetze ignoriert, den freien Zugang zu Mitbewerbern mit Absicht zu behindern???

Die Telecom hat mit immer neuen angeblichen Hinderungsgründen, meinen Providerwechsel zu hintertreiben versucht,das soll nicht Strafbar sein???

Das wäre das gleiche wenn zB. als wenn ich langjähriger VW-Kude nun zum Daimler wechseln würde und ich permanent mit Ausflüchten daran gehindert werde würde.

Nun gut dieser Vergleich ist etwas hergeholt, aber trfft in der Sache doch den Kopf!!!

Ich habe aber ein Grundrecht auf einen Festnetzanschluss beim Anbieter meiner Wahl??

Oder sprichst Du mir das auch ab????

Jedenfalls erfolgt jetzt Androhung einer Fesstellungsklage gegen die nicht haltbare Behauptungen der Telecom: Ich sei noch vetraglich bei einem ""Drittabieter mit Vertragslaufzeit gebunden""???

Das sind unwahre und strafbahre Behauptungen!!

Kläre mich mal auf???


Ich bin ganz Ohr!!!!


MFG. Fritz