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News: Nadelstich für Opendownload.de

Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kämpft unermüdlich gegen Abzock-Unternehmen im Internet. Eine einschlägig bekannte "Abzockseite" ist der von der Firma Content Service Ltd betriebene "Download-Service" opendownload.de. Dort kann unter anderem Freeware runtergeladen werden, wer das Kleingedruckte überliest, darf bereits beim ersten Download allerdings heftig blechen.

Er schließt damit ein 2-Jahres-Abo ab, das 8 Euro pro Monat kostet, ist also 192 Euro los. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Viele Verbraucher sind bereits darauf hereingefallen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat laut ihrer Pressemitteilung jetzt einen kleinen Sieg gegen die Content Service Ltd errungen.

Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, durch die Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Auch darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Die Richter entschieden: eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

Kostenfallen wie opendownload.de breiten sich im Internet wie eine Seuche aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht seit Jahren gegen unseriöse Online-Anbieter vor. Gegen 30 Firmen hat er Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.

Vorstand Gerd Billen klagt: "Wir gewinnen einen Prozess nach dem anderen, aber die Online-Abzocke nimmt weiter zu. Die Unterlassungsurteile sind für die Drahtzieher nur Nadelstiche. Sie ändern ihre Webseite, machen neue Seiten auf oder gründen einfach eine neue Firma."

Die Rechtsverfolgung ist zudem schwierig, weil es sich oft um Briefkastenfirmen im Ausland handele. Billen fordert deshalb bessere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher: "Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen".

Im Internet geschlossene Verträge dürften nur gültig sein, wenn der Kunde etwa durch Ankreuzen eines Kästchens bestätigt, dass er den Preis zur Kenntnis genommen hat (sogenannte „Button-Lösung“). Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Regelung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Der Bundesrat und das Bundesverbraucherministerium haben hierzu bereits positive Vorschläge gemacht.

Billen: "Es muss dringend etwas getan werden. Der Online-Nepp hält viele Verbraucher davon ab, überhaupt noch Geschäfte übers Internet zu machen. Er schadet damit auch allen seriösen Online-Anbietern."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät Betroffenen, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de