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Es wird spannend. Heute ist die dritte Mahnung eingetrudelt

Hausmeister Krause / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe es hier im Forum nicht gross erwähnt, aber auch ich werde seit einer Weile von der Firma Magolino mit Zahlungsaufforderungen belästigt. Nur mit dem Unterschied, dass ich die gar nicht kenne und definitiv nicht bei denen irgendwelche Daten von mir eingetragen habe. Trotzdem behaupten die ich wäre Kunde bei denen und habe gegen meinen Willen sogar eine Kundennummer erhalten.

Tja. Die meinen, ich hätte ja auch letzten Jahres die Widerrufsfrist verstreichen lassen (hätten die mir mal eine Widerrufserklärung geschickt und überhaupt mal eine Info zukommen lassen, dass ich mich für deren Dienst angemeldet haben soll).

Nö, nix. Es kam direkt die erste Rechnung.

Aber da bin ich schmerzfrei. Heute kam die dritte Mahnung (per Post). Mir wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid angedroht.

Nun gut, wir werden sehen. Sollen die mal so ein Teil beantragen, dann sehen wir weiter.

Daher nochmal ein Aufruf an alle Geschädigten solcher Nutzlosdienstleistungsanbieter:

Lasst euch keine Angst einjagen. Rechnungen schreiben kann jeder. Ob die Forderungen berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt.

Damit auch andere Geschädigte was davon haben, werde ich Euch hier auf dem laufenden halten.

Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid bei mir ankommen, werdet ihr es hier erfahren.
Ich werde das Teil auf jeden Fall umgehend mit Begründung und einem klaren Widerspruch zurückschicken.

Sollte ich tatsächlich vor Gericht gezerrt werden, werdet ihr es hier erfahren.

Sollte ich gewinnen/verlieren, werdet ihr es ebenfalls erfahren.

Max Payne Hausmeister Krause „geile Links Leute : Ah doch, die Mühe werd ich mir dann schon machen. Wenn ein...“
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Wenn ein Mitarbeiter des zuständigen Gerichts den Widerspruch prüft, soll er wenigstens schonmal aus meiner Sicht auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht werden. Das kann nicht schaden.

Davon möchte ich DRINGEND abraten. Gerade wenn Du in juristischen Dingen nur Laie bist, kannst Du mit einer ungeschickt formulierten Begründung eine Menge Schaden anrichten. Mach nur das Kreuzchen wie vorgesehen und verzichte auf weitere Ausführungen.

Der Sachverhalt wird - sofern es dazu kommt, wovon ich nicht ausgehe - sowieso vor Gericht erörtert, wenn die Frage im Raum steht, ob überhaupt eine Forderung besteht.