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News: Der Wahnsinn hört nicht auf

GEZ-feindliches Urteil aus Stuttgart

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der umstrittenen Rundfunkgebühr für Internet-taugliche PCs geht es permanent rund, alle Weile wird geklagt. Bei der Frage ob ein PC nun ein "Rundfunk-Gerät" ist oder nicht, haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte im Sinne der Ankläger entschieden, die sich gegen die Rundfunkgebühr gewehrt haben.

Nachdem mehrere "GEZ-feindliche" Urteile gefällt wurden, gab es bereits Spekulationen, dass der "PC-Rundfunk-Gebühr" das Aus droht. Ein Dämpfer ereignete sich Ende März 2009. Da hat erstmals nicht ein Verwaltungsgericht sondern ein höher gestelltes Oberverwaltungsgericht ein Urteil zur Sache gefällt.

Anlass war der Fall eines Rechtsanwalts, der beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die PC-Gebühr geklagt hatte. Dass Oberverwaltungsgericht kippte schließlich das Urteil des Verwaltungsgerichts. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Laut Bericht von Heise.de gibt es jetzt wieder mal ein Urteil eines Verwaltungsgerichts - diesmal aus Stuttgart. Dort hat sich ein PC-Nutzer geweigert, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten PC abzudrücken. Die Stuttgarter Richter gaben ihm recht.

Aus ihrer Sicht ist ein PC ein "Multifunktionsgerät" das im "nicht-privaten"-Bereich eher weniger als "Rundfunkgerät" zu interpretieren ist. Die Beweislast, dass ein beruflich genutzter PC als "Fernseher" verwendet wird, liege also bei den Sendeanstalten.

Die typische Argumentation der Rundfunkanstalten, bereits das "Bereithalten" eines TV-tauglichen PC berechtige zum Kassieren von Gebühren, ließen die Richter nicht gelten.

Michael Nickles meint: Vermutlich wird auch dieses Verwaltungsgericht-Urteil von der nächsthöheren Instanz gekippt. Wie lange soll der Hickhack noch weitergehen?

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150% ACK!! Olaf19
Olaf19 Mücke2007 „Weg mit der GEZ! brauchen wir nicht!“
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Zumindest gäbe es Finanzierungsmodelle, die wesentlich sympathischer und vor allem seriöser wären als ausgerechnet die GEZ - und gerade auf letzteres sollten Anstalten des Öffentlichen Rechts eigentlich größten Wert legen.

Wenn man wirklich der Meinung ist, dass eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Information und Unternhaltung aus öffentlich-rechtlicher Hand im Sinne der Allgemeinheit wünschenswert ist - was ich für durchaus vertretbar halte! - dann soll bitte auch die Allgemeinheit dafür zahlen. Diese feingeistige Unterscheidung in Rundfunk-Teilnehmer und -Abstinenzler wäre dann inkonsequent und eine GEZ somit überflüssig.

Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang eine "allgemeine Mediensteuer". Und da heißt es dann plötzlich, Rundfunk aus Steuergeldern zu finanzieren wäre rechtlich nicht erlaubt, weil der Rundfunk "staatsfern" bleiben müsse.

Diese Argumentation ist das Verlogenste überhaupt. Jedes Kind weiß, dass die Inhalte der ÖRA von niemand anders als von der Politik bestimmt wird - jeder Fensterputzer braucht ja schon das richtige Parteibuch, um bei so einem Sender etwas zu werden.

Darüber regt sich kein Mensch auf, aber wenn es um das Thema Finanzierung durch Steuern geht, wird plötzlich irgend ein Unsinn von "Staatsferne" fabuliert...

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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