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News: Der Wahnsinn hört nicht auf

GEZ-feindliches Urteil aus Stuttgart

Redaktion / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit Einführung der umstrittenen Rundfunkgebühr für Internet-taugliche PCs geht es permanent rund, alle Weile wird geklagt. Bei der Frage ob ein PC nun ein "Rundfunk-Gerät" ist oder nicht, haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte im Sinne der Ankläger entschieden, die sich gegen die Rundfunkgebühr gewehrt haben.

Nachdem mehrere "GEZ-feindliche" Urteile gefällt wurden, gab es bereits Spekulationen, dass der "PC-Rundfunk-Gebühr" das Aus droht. Ein Dämpfer ereignete sich Ende März 2009. Da hat erstmals nicht ein Verwaltungsgericht sondern ein höher gestelltes Oberverwaltungsgericht ein Urteil zur Sache gefällt.

Anlass war der Fall eines Rechtsanwalts, der beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen die PC-Gebühr geklagt hatte. Dass Oberverwaltungsgericht kippte schließlich das Urteil des Verwaltungsgerichts. Aus Sicht der "höheren Richter" ist ein PC ein TV-/Radio-Empfangsgerät. Ob er dazu auch genutzt wird, spielt keine Rolle - es reicht, dass ein Gerät bereitgehalten wird, das "empfangstauglich" ist.

Laut Bericht von Heise.de gibt es jetzt wieder mal ein Urteil eines Verwaltungsgerichts - diesmal aus Stuttgart. Dort hat sich ein PC-Nutzer geweigert, GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten PC abzudrücken. Die Stuttgarter Richter gaben ihm recht.

Aus ihrer Sicht ist ein PC ein "Multifunktionsgerät" das im "nicht-privaten"-Bereich eher weniger als "Rundfunkgerät" zu interpretieren ist. Die Beweislast, dass ein beruflich genutzter PC als "Fernseher" verwendet wird, liege also bei den Sendeanstalten.

Die typische Argumentation der Rundfunkanstalten, bereits das "Bereithalten" eines TV-tauglichen PC berechtige zum Kassieren von Gebühren, ließen die Richter nicht gelten.

Michael Nickles meint: Vermutlich wird auch dieses Verwaltungsgericht-Urteil von der nächsthöheren Instanz gekippt. Wie lange soll der Hickhack noch weitergehen?

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150% ACK!! Olaf19
Olaf19 Kara5 „mein handy hat UKW-Radio, muss ich dafür gez bezahlen?“
Optionen

Wenn du schon bei der GEZ angemeldet bist, dann nicht. Jede Privatperson zahlt immer nur einmal, es sei denn du hättest eine Ferienwohnung, wo noch Geräte stehen - dann zweimal.

Wenn du allerdings überhaupt keine Rundfunkgeräte besitzt, weder Fernsehen noch Radio, und demzufolge auch nicht bei der GEZ angemeldet bist - dann müsstest du extra wegen dieses Handys ein Radio anmelden.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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