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News: Neues Gerichtsurteil aus Hamburg

Forenbetreiber nicht haftbar für fremde Inhalte

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Internet-Forenbetreiber (so auch Nickles.de) befinden sich seit Jahren in einer bösen Zwickmühle, nonstop drohen hohe Abmahnungskosten. Typischer Fall: ein Foren-Teilnehmer fühlt sich von einem Unternehmen betrogen und teilt das im Forum mit. In solchen Fällen verklagen die "Betrüger" dann erstmal den Foren-Betreiber wegen Beihilfe zum "Rufmord".

Das ist dann immer mit teuren Abmahnungen und der Forderung von Unterlassungserklärungen verbunden, in denen der Forenbetreiber versichern muss, dass in seinem Forum nichts Negatives mehr über den "Betrüger" gesagt wird. "Betrüger" und "Abmahner" ziehen bei derlei Fällen bevorzugt vor das Landgericht Hamburg, weil sie dort fast immer Erfolg haben. Die Richter dort, verdonnern typischerweise stets die Foren-Betreiber und machen sie für "fremde" Inhalte in deren Foren verantwortlich.

Jetzt hat das Oberlandesgericht Hamburg ein wegweisendes - erfreuliches - Urteil gefällt, berichtet jetzt Heise.de (OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber). Dabei geht es um ein Urteil bezüglich einer Klage der Betreiber von "Marions Kochbuch", sie seit einiger Zeit Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durchziehen.

Die Masche ist simpel: in "Marions Kochbuch" gibt es viele Bilder (darunter auch recht billige wie Obst, Gemüse und Co) die auch in Google-Bildersuche gut platziert sind. Verwendet jemand so ein Bild und veröffentlicht es auf einer anderen Webseite (oder beispielsweise als Miniatur-Avatarbild in einem Forum), dann schlägt "Marion" mit einer Abmahnung zu, die zig hundert Euro kosten kann.

Im aktuellen Fall wollte "Marion" den Betreiber eines Forums verklagen, weil dort ein Bild von "Marion" veröffentlicht wurde. Die Richter des Landgericht Hamburgs stimmten - wie üblich - der Anklage zu. Diese Entscheidung wurde jetzt vom OLG Hamburg aufgehoben. Heise.de fasst zusammen, dass das OLG in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers entschieden hat:

- Forenbetreiber können nicht für Fremdinhalte voll verantwortlich gemacht werden, die von Teilnehmern des Forums eingestellt wurden.

- Eine Mitstörerhaft für den Forenbetreiber ist ebenfalls auszuschließen. Er ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche Inhalte seines Forum im vorab zu überprüfen.

- Im Fall veröffentlichter Bilder hat ein Forenbetreiber ohnehin keine zuverlässige Chance zu überprüfen, ob diese Urheberrechte verletzen.

- Angeklagte Forenbetreiber sind nicht verpflichtet, die Kosten für Anwälte und Abmahnungsschreiben zu tragen. Die Kläger beziehungsweise Rechteinhaber müssen Forenbetreiber zunächst über eine Rechtsverletzung in Kenntnis setzen und die dabei anfallenden Kosten selbst tragen.

Die vollständige schriftliche Begründung des Urteils kann hier abgerufen werden: Im Namen des Volkes…