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News: Lächerliche Geldstrafe geplant

Bundesregierung plant grünes Licht für Telefonterror

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Unerwünschte Telefonanrufe - sogenannte "kalte Anrufe" - sind seit Jahren gesetzlich verboten. Werbe-Anrufe sind nur zulässig, wenn ein Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die meisten Firmen schert das einen Dreck.

Belästigte haben kaum eine Chance, weil die Telefon-Terroristen ihre Rufnummer-Übermittlung typischerweise unterdrücken, es gibt keine Möglichkeit zu beweisen, dass man belästigt wurde. Ein Paradebeispiel ist der Telekommunikations-Anbieter Tele2 (siehe Tele2 belästigt mit kalten Anrufen).

Im Juli 2007 wurde Tele2 (nicht das erste Mal) gerichtlich wegen kalten Anrufen belangt, vom Landgericht Düsseldorf zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt (siehe 100.000 Euro Strafe für Tele2). Die Strafe juckte Tele2 wenig, die kalten Anrufe wurden fortgesetzt.

Im Oktober 2007 folgte die Schlagzeile, dass sich Tele2 wegen weiterer Verstöße mit der Verbraucherzentrale Bayern per außergerichtlicher Einigung zu einer Zahlung von 240.000 Euro geeinigt hat (siehe Tele 2 stellt kalte Anrufe nicht ein). Im November 2007 blechte Tele2 und die Verbraucherzentrale Bayern zog ihre Klage zurück (siehe Telefon-Terrorist zahlt 240.000 Euro Strafe).

Jetzt hat die Bundesregierung festgestellt, dass Telefon-Terrorismus eine fiese Sache ist und will verschärft dagegen vorgehen um Verbraucher zu schützen. Der unerwünschten Belästigung und dem Unterjubeln von Verträgen per Telefon, soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Drum plant die Bundesregierung schärfere Geldbußen. Firmen die unerlaubt kalte Anrufe durchführen, soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Auch soll es Callcentern verboten werden, ihre Rufnummer-Anzeige zu unterdrücken. Verstöße sollen hier bis zu 10.000 Euro kosten.

Auch das Andrehen von Verträgen per Telefon soll erschwert werden. Verbraucher sollen in diesen Fällen ein Recht zum Widerruf kriegen, je nach Situation muss der Telefonverkäufer außerdem zusätzlich eine schriftliche Bestätigung einholen.

Michael Nickles meint: Wie lächerlich wird es noch? Eine Verbraucherzentrale einigt sich außergerichtlich weil sie Kohle kriegt. Und einen bekannten Telefonterroristen juckt es einen Dreck, wenn er 100.000 Euro blechen muss.

Und da verplempert die Bundesregierung Zeit für Gelaber, das Bußgeld auf eine "Taschengeldstrafe" von 50.000 Euro zu "erhöhen". Im Klartext heißt das, den Telefonterroristen grünes Licht zum Weitermachen geben.

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