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News: Stasi 2.0 startet durch

Koalition segnet Schnüffel-Gesetz ab

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Über heimliche Online-Durchsuchungen und den Bundestrojaner wird schon lange geredet, die Große Koalition hat lange rumgestritten, wie die Sache genau durchgezogen wird. Jetzt hat man sich endlich auf ein Bundeskriminalamt-Gesetz geeinigt das klärt, wie heimliche Online-Durchsuchungen in der Praxis durchgezogen werden.

Wichtigste Komponente des Gesetzes: das BKA darf auch auf privaten Computern rumschnüffeln. Das soll so funktionieren: generell ist eine Durchsuchung erst nach Genehmigung durch einen Richter möglich. Der BKA-Präsident kann in dringenden Fällen allerdings auch ohne Richterbeschluss loslegen.

Gleichzeitig will das Gesetz auch den Datenschutz stärken. Wenn Daten "abgesaugt" wurden, dann soll ein Datenschutzbeauftragter des BKA diese sichten und sicherstellen, dass keine unzulässige Verletzung der Privatsphäre auftritt. Ist der Datenschutzbeauftragte zudem nicht sicher, ob erschnüffelte Daten auch wirklich verwertbar sind, dann muss er sie zwecks Nachprüfung einem Richter vorlegen.

Das BKA-Gesetz soll kommende Woche im Bundestag beschlossen werden. Dann fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, damit das Gesetz schnell in Kraft treten kann.

Grund zur Freude hat die SPD. Die konnte zwei Ergänzungen des Gesetzes erreichen. Zum einen soll in 5 Jahren wissenschaftlich überprüft werden, ob die Sache was gebracht hat. Zum anderen wird die Online-Durchsuchung bis 2020 befristet.

Michael Nickles meint: Das lange Rumdeabattieren hätte sich die Koalition schenken können. Es ist wie zu erwarten war, sowieso nur das übliche blöde Wischiwaschi rausgekommen. Einerseits soll ein Richter genehmigen müssen.

Hält der BKA-Präsident allerdings was für "dringend", dann kann er auch auf den Richter pfeifen. "Dringend" ist selbsterklärend ein beliebig dehnbarer Begriff.

Richtig lächerlich: ist der Datenschutz beauftragte zu blöd beurteilen zu können, ob Daten einen Wert für eine Fahndung haben, dann soll das ein Richter entscheiden. Geht’s noch blöder?

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@jüki dein.nachbar
dein.nachbar buechner08 „Hallo Leute! 1. Ich frag mich echt, warum ich eigentlich mit weiteren 30.000...“
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Wenn Du einer der 30.000 Kläger der Initiative AK Vorrat bist, wundert es mich, dass Du offensichtlich absolut anderer Meinung bist als Dein Arbeitskreis.

"Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom März und Oktober dieses Jahres sind wir zuversichtlich, dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird."

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