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News: Gewinnabschöpfung bei Online Service Ltd

Internet-Abzocker müssen Kohle rausrücken

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Internet-Unternehmen wie die Online Service Ltd sorgen permanent für Ärger. Sie betreiben im Internet vermeintlich kostenlose Seiten wie www.lebenstest.de. Was die Nutzung kostet, ist meist nur tief in den AGB vergraben. Wer das "kostenlose" Angebot nutzt kriegt dann eine teure Rechnung geschickt. Solche Nepper werden alle Weile von Verbraucherverbänden abgemahnt, alle Weile wird ein Betrüger verurteilt und kriegt eine "Taschengeldstrafe".

Ein Gewinnabschöpfungsverfahren findet typsicherweise nicht statt. Wer auf ein Angebot reingefallen ist, der steht allerdings dumm da und darf selbst sehen, wie er seine Kohle durch eine Privatklage wieder reinkriegt. Solche Privatklagen kosten allerdings Zeit und Geld, lohnen sich meist nicht. Das wissen die Betrüger und machen deshalb munter weiter.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat. Dies entschied jetzt das Landgericht Hanau.

Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. "Die Urteile sind ein wichtiges Signal an alle schwarzen Schafe im Internetgeschäft", erklärt der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters.

Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Diese waren derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei.

Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert. Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen werden monatlich über 20.000 Verbrauchern im Internet versteckte Abo-Verträge untergeschoben. "Kostenfallen sind eine moderne Landplage. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diese Abzocke der Verbraucher unterbindet", fordert Billen. Nutzer dürften nicht erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war.

Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte.

Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung

Michael Nickles meint: Gewinnabschöpfungsverfahren - das heißt im Klartext, dass Betrügern die ergaunerte Kohle weggenommen wird. So man da überhaupt wenigstens teilweise rankommt. Und wo geht die abgeschöpfte Kohle hin? Sicherlich in die Staatskasse, die Abgezockten haben Pech gehabt. Gewinnabschöpfungsverfahren sind keine Lösung des Problems.

Was es braucht sind knallharte Strafen für Internet-Betrüger: sofortiger Einzug des kompletten Firmenvermögens, sofortiges Schließen der Firma, 10 Jahre Knast für deren Betreiber. Inzwischen sollte jedem klar sein, was zu tun ist, wenn eine dubiose Rechnung von solchen Abzockern kommt: wegwerfen und basta.