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News: Anti-GEZ Gerichtsurteil

PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 erklärte die GEZ Internet-fähige PCs als Rundfunkempfänger und damit gebührenpflichtig (siehe GEZ für Internet-PCs kommt). Jetzt hat ein Münsteraner Student erfolgreich gegen den WDR geklagt. Der Student, verfügte weder über Radio noch Fernseher und hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Dennoch forderte der WDR die Rundfunkgebühren.

Der Student agrumentierte, es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Studenten Recht und urteilte, dass er nicht rundfunkgebührenpflichtig ist. Dass laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche, um es gebührenpflichtig zu machen, lies das Gericht nicht gelten.

Eine erkennbare Nutzung für Rundfunkempfang ist aus Sicht des Gerichts nur bei Empfangsgeräten wie Fernsehern und Radios gegeben. Bei der Bereithaltung von "Multifunktions-Geräten" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass diese für Rundfunkempfang genutzt werden.

Das Urteil ist aus Münster ist nicht das erste dieser Art. Im Juli 2008 hatte bereits ein Anwalt erfolgreich gegen die Rundfunkgebühr geklagt, die für seine PCs gefordert wurde (siehe Keine Gebühren für Kanzlei).

Die GEZ ist bei ihrer Suche nach neuen Einnahmequellen indessen unermüdlich kreativ. Jüngst sorgte sie für Schlagzeilen, als sie "Autoaufkleber" als Indiz für Rundfunkgebührenpflicht betrachtete (siehe GEZ - Blechen für Autoaufkleber).

Quelle: Pressemitteilung

Echt gut :- TAsitO
100% ACK, Pumbo! Olaf19
Rund "funk" Herid Junior
Beispiel: Tagesschau Olaf19
Olaf19 neugier1 „Hallo Leute, ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Die ÖR behaupten doch...“
Optionen

Naja, es geht weniger darum, was die ÖRA von sich "behaupten", sondern darum, was rundfunkrechtlich festgeschrieben ist. Dieser "Auftrag", von dem immer so viel die Rede ist, sieht vor allem eine große Vielfalt vor - Information und Bildung einerseits, Unterhaltung und Sport andererseits.

Das ist auch alles schön und gut und ich habe eigentlich gar nichts dagegen.

Nun sieht das Rundfunkrecht aber auch vor, dass nur diejenigen sich finanziell daran beteiligen, also Rundfunkgebühren zahlen, die auch Rundfunkteilnehmer sind, nämlich indem sie ein Rundfunkgerät zum Rundfunkempfang bereithalten.

Ich habe mich vor 8 Jahren dagegen entschieden. Ich habe im September 2000 alle Geräte abgeschafft - genauer gesagt: nur meinen Videorecorder. Der Fernseher war schon ein paar Jahre vorher weg, ebenso wie das Radio.

Die GEZ hat mir damals keine Fragen gestellt. Im Gegenteil, ich bekam sogar unaufgefordert(!!) die bis Jahresende 2000 im voraus bezahlten Rundfunkgebühren kommentarlos zurückerstattet. Da war ich sehr positiv überrascht.

An meiner Einstellung zum Thema Rundfunk hat sich bis heute nichts geändert - ich vermisse die Berieselung durch TV und Radio weniger denn je. Das einzige, was sich geändert hat, ist die Rechtslage: Nach wie vor bin ich kein Rundfunkteilnehmer, "darf" seit Januar 2007 aber trotzdem wieder dafür mitbezahlen.

Das ist auch eine Methode, wie man bis dato friedliche Bürger zu Rundfunkhassern umerziehen kann - nach wie vor bin ich kein Rundfunkteilnehmer, zahlen soll ich jetzt aber trotzdem. Das ist Willkür pur. So züchtet der Staat sich Feinde heran...

CU
Olaf