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News: Anti-GEZ Gerichtsurteil

PC-Rundfunkgebühren auf der Kippe

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Anfang 2007 erklärte die GEZ Internet-fähige PCs als Rundfunkempfänger und damit gebührenpflichtig (siehe GEZ für Internet-PCs kommt). Jetzt hat ein Münsteraner Student erfolgreich gegen den WDR geklagt. Der Student, verfügte weder über Radio noch Fernseher und hatte erklärt, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Dennoch forderte der WDR die Rundfunkgebühren.

Der Student agrumentierte, es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit ihnen theoretisch auch ein Rundfunkempfang möglich sei. Der WDR konterte, die Gebührenpflicht sei bereits für das Bereithalten eines Geräts fällig, mit dem sich Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen ließen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Münster gab dem Studenten Recht und urteilte, dass er nicht rundfunkgebührenpflichtig ist. Dass laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bereits die Geeignetheit eines Gerätes zum Empfang grundsätzlich ausreiche, um es gebührenpflichtig zu machen, lies das Gericht nicht gelten.

Eine erkennbare Nutzung für Rundfunkempfang ist aus Sicht des Gerichts nur bei Empfangsgeräten wie Fernsehern und Radios gegeben. Bei der Bereithaltung von "Multifunktions-Geräten" kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass diese für Rundfunkempfang genutzt werden.

Das Urteil ist aus Münster ist nicht das erste dieser Art. Im Juli 2008 hatte bereits ein Anwalt erfolgreich gegen die Rundfunkgebühr geklagt, die für seine PCs gefordert wurde (siehe Keine Gebühren für Kanzlei).

Die GEZ ist bei ihrer Suche nach neuen Einnahmequellen indessen unermüdlich kreativ. Jüngst sorgte sie für Schlagzeilen, als sie "Autoaufkleber" als Indiz für Rundfunkgebührenpflicht betrachtete (siehe GEZ - Blechen für Autoaufkleber).

Quelle: Pressemitteilung

Echt gut :- TAsitO
100% ACK, Pumbo! Olaf19
Herid Junior Olaf19 „100% ACK, Pumbo!“
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Je nun, klassischen Rund"funk", der nach alter Väter Sitte über elektromagnetische Wellen verbreitet wird, kann man mit einem halbwegs normal ausgestatteten PC (ohne TV- oder Radiokarte) tatsächlich nicht empfangen. Das Problem ist ja, daß unsere öffentlich - rechtlichen Sendeanstalten ungefragt angefangen haben, Teile ihres Programms übers Internet zu streamen, und dafür nun zwangsweise abkassieren wollen. Und ein handelsüblicher Computer ist ja tatsächlich in der Regel auch internetfähig (daß das ganze Spielchen eine Gravenreutherei erster Klasse ist, bestreitet wohl keiner).

Da hilft wohl nur EDV - gestützter Bürokratieabbau, d.h. jeden zweiten erschießen und durch einen Computer ersetzen - halt, nein, da werden ja wieder GEZ - Gebühren fällig...

Beispiel: Tagesschau Olaf19