Ne Bekannte hat heute erzählt, dass Sie keinen Lappen kriegt, wenn sie sich nicht bald ein Hörgerät anschafft.
Sie ist aber nur auf eine Seite schwerhörig, also was soll denn der Mist? Dass man bei einer Sehschwäche ne Brille tragen muss, ist klar.
Aber bei enseitiger Taubheit? Sich kann doch mit dem anderen Ohr.
Gut, mir ist das egal, mit meinem Verstärker kann man keine Hupen hören, nicht mal dann, wenn die Hupe im Auto hupen würde ;)
Aber irgendwie ist das übertrieben. Denn dann könnte man gleich alle Fußgänger aus dem Verkehr ziehen, die mindestens einen Ohrhörer tragen.
Übrigens, wie sihet es denn aus mit einer Augenklappe?
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Hallo,
die Einschränkungen bzw. Auflagen bei körperlichen Problemen sind durchaus verständlich, und dienen dem eigenen Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer.
Nur, wenn ich gelegentlich Fahrzeuge eher höre, als sie zu sehen sind, dann frage ich mich, ob diese Fahrzeuglenker noch Sondersignale oder Warnsignale rechtzeitig warnehmen können.Dort sollte der Gesetzgeber auch Grenzen setzen.
Ein Fahrer mit reduzierter Höhrfähigkeit wird seine Fahrweise entsprechend anpassen.
Bei den rollenden Disko´s ist es wohl eher nicht so.
