Ne Bekannte hat heute erzählt, dass Sie keinen Lappen kriegt, wenn sie sich nicht bald ein Hörgerät anschafft.
Sie ist aber nur auf eine Seite schwerhörig, also was soll denn der Mist? Dass man bei einer Sehschwäche ne Brille tragen muss, ist klar.
Aber bei enseitiger Taubheit? Sich kann doch mit dem anderen Ohr.
Gut, mir ist das egal, mit meinem Verstärker kann man keine Hupen hören, nicht mal dann, wenn die Hupe im Auto hupen würde ;)
Aber irgendwie ist das übertrieben. Denn dann könnte man gleich alle Fußgänger aus dem Verkehr ziehen, die mindestens einen Ohrhörer tragen.
Übrigens, wie sihet es denn aus mit einer Augenklappe?
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Hallo
So ganz doll hast du dich mit der STVO noch nicht beschäftigt, wenn ich den Satz mit deinem Verstärker betrachte.
Und deine Gesundheit ist dir wohl auch egal. Am besten wäre es, ihr würdet gleich zwei Hörgeräte kaufen.
Aber ich glaube sicher dein Text war nur ein GAG.
Gruß -groggyman-
Warum glaubst du eigentlich, dass es ein GAG ist. (Sollte es nich Gag heißen?)
Die Geschichte ist echt, Meine Verwunderung auch, meine bekloppte Art, laute Musik mis zum Hörsturz zu hören auch. Also wtf?
Die Fahrerlaubnis kann zweierlei Beschränkungen enthalten. Die eine ist auf den Gesundheitszustand des Fahrers zurückzuführen. Die andere ist bedingt durch die Fähigkeit zum Steuern einer bestimmten Fahrzeugart. Die erste Beschränkung ist im ärztlichen Befund enthalten, der bezeugt, daß keine gesundheitlichen Gegenanzeigen vorliegen (sonst wäre die Vergabe einer Fahrerlaubnis gar nicht möglich), allerdings unter einer bestimmten Bedingung, die beim Steuern erfüllt werden muß.
Der Fahrer, der unter Hörschwäche leidet, muß beispielsweise ein Hörgerät tragen...........................................
Hallo,
die Einschränkungen bzw. Auflagen bei körperlichen Problemen sind durchaus verständlich, und dienen dem eigenen Schutz und dem der anderen Verkehrsteilnehmer.
Nur, wenn ich gelegentlich Fahrzeuge eher höre, als sie zu sehen sind, dann frage ich mich, ob diese Fahrzeuglenker noch Sondersignale oder Warnsignale rechtzeitig warnehmen können.Dort sollte der Gesetzgeber auch Grenzen setzen.
Ein Fahrer mit reduzierter Höhrfähigkeit wird seine Fahrweise entsprechend anpassen.
Bei den rollenden Disko´s ist es wohl eher nicht so.
Ein Fahrer mit reduzierter Höhrfähigkeit wird seine Fahrweise entsprechend anpassen.
Bei den rollenden Disko´s ist es wohl eher nicht so....
Du hast recht, dort sollte der Gesetzgeber einschreiten:
Man müsste den Ghetto-Proleten gleich erlauben die Lautsprecherboxen und Subwoofer außen an´s Fahrzeug anzubauen.
Somit könnte dann alle Welt besser hören was für einen geilen Musikgeschmack der Fahrzeugführer hat.
Und so müsste der Fahrer seine Musik nicht so laut aufdrehn.
Das wiederum dürfte das Risiko von bleibenden Hör- und Hirnschädigungen bei den Fahrzeuginsassen stark reduzieren...
Aber wenn das generell erlaubt wäre, dann wäre sofort die GEMA zur Stelle - zum Abkassieren...
:]
scnr
Das ist IMO so ein Ei-Henne-Problem: Was war zuerst da?
Also, ich war schon immer so hirnbefreit, da ist kein EHP vorhanden, und das wird den meisten Ghetto-Proleten wohl ähnlich gehen.
Aber bei der Fülle echer StVO-Verstöße geht die zu laute Mucke doch irgendwie unter. :]
*SCNR*
Die Frage über Ohrhörer tragende Fußgänger bleibt übrigens stehen.
