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Garantie, Gewährleistung usw.- check das nimmer...

gelöscht_152402 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

meine Graka (knappe 6 Mon. alt) ist seit fünf Wochen zum Garantieaustausch unterwegs. Der Händler sagt, das macht der Hersteller und darauf müsse man warten (14-30 Tage)und darauf hätte er keinen Einfluss.

Das ganze Drama beginnt hier http://www.nickles.de/static_cache/538348710.html
führt hierzu
http://www.nickles.de/static_cache/538407080.html
und nun zu diesem Thema.

Never-Ending-Story! Leutz, dat kannet doch net sein. Da läuft mir so die Farbe aus dem Gesicht! Weil ich bei dem ganzen Gewährleistungsgedöns gar nicht mehr druchblicke frage ich mal hier in die Runde: Muß man das so hinnehmen? Nach zwei Wochen habe ich den Status erfragt und obiges mitgeteilt bekommen. Heute bitte ich den Händler um eine neue Graka aus seinem Bestand als Austausch und gut ist. Frist 7 Tage sonst Rechtsbeistand unter Vorbehalt.

Sehe das mal so- primär bin ich Kunde des Händlers und sekundär Kunde des Herstellers. Also erwarte ich Service auch zunächst vom Händler. Aber wie ist hier die eindeutige Rechtslage? Wenn ich meinen kleinen Fiat in die Werkstatt bringe schicken die den auch nicht nach Turin ein! Was scheren mich denn irgendwelche Händler-Hersteller-Abkommen?!
Wie wärs denn damit: Kaufe gleich eine neue Graka und alles ist gut. Die defekte setze ich samt Garantiebeleg bei Ebay rein. Irgendeiner wird sich das schon antun wollen. Ich nicht!!!

Einen ähnlichen Fall hatte ich mal mit einer HD. Im kleinen PC-Laden gekauft und war nicht ansprechbar. Am nächsten Tag also zum Umtausch zurück. Da füllt der doch glatt einen Reparaturauftrag aus- dauert dann bis zu vier Wochen. Hallo??? Schlecht geträumt oder was??? Bin ja offen gegenüber allem skurilen und bizarren aber sowas... *Keuch*

Hab ich nun einmal mehr eine weitere A****-Karte gezogen und muß ich wieder mal vom Glauben abfallen? Oder wie seht ihr die Lage?

Danke & Gruß

out-freyn gelöscht_152402 „Garantie, Gewährleistung usw.- check das nimmer...“
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Wie alt war die Grafikkarte GENAU, als Du sie reklamiert hast. Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, das heißt, dass nicht automatisch davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden war.

Außerdem kann sich der Händler per AGB zunächst Nacherfüllung bzw. Nachbesserung vorbehalten. Da die wenigsten Händler eine entsprechend ausgerüstete Werkstatt haben, um selber an der Karte rumlöten zu können, wird das durch eine Einsendung an den Hersteller gemacht.

Da die meisten Hersteller mehrere Jahre Garantie gewähren, wäre es evtl. sinnvoll gewesen, sich gleich an den Hersteller zu wenden. Damit wird ein Mittelsmann umgangen; der Austausch erfolgt dann i.d.R. schneller.
Bei defekten Monitoren habe ich es bisher immer so gehandhabt; keine 30 Stunden später hatte ich das Austauschgerät.