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Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger

Alfredo7 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.

Aber lest doch einfach selbst:

http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html

Was haltet ihr davon ??

Gruss Alfredo7

Neid und Missgunst ist die Wurzel jeden Übels
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Das ist richtig so. KarstenW
eidannemo SvennyPen „Falsch, wenn sollte man bitte auch alles im Zusammenhang darstellen. Herausgabe...“
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"Deshlab verstehe ich nicht warum sich alle so darüber freuen ???"

Warum?

z.B.:

Kinderficker = schwere Straftat (=unbehebarer Schaden einer unschuldigen Kinderseele)

Raubkopierer in Verbindung schwerer Straftaten verstehe ich darunter, das diese Markenprodukte duplizieren und als ORIGINALE im großen Stil zu verkaufen = echter Finanzieller Schaden für die Industrie = schwere Straftat.

Filesharer = Bagatelltat, da, wenn überhaupt, ein virtueller Schaden entsteht, der Rest ist Propaganda der Industrie..

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