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libertè Tom West „Gesetz für Online-"Razzien" in NRW verfassungswidrig“
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Siehste, ist doch wie erwartet mit der üblichen Einschränkung erlaubt worden.
Hätten sich mal die Rechtsverdreher von NRW angestrengt und gleich die logischen Passagen festgeschrieben währe es genauso durchgewirkt worden wie es Schäuble jetzt wohl formulieren wird..

Kahlsruhe ist doch offen wie ein Buch


MfG
Libertè
;~)

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