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.conf out-freyn „Man sollte aber nicht vergessen zu erwähnen, dass das Bundesverfassungsgericht...“
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Solange sich überragend wichtige Rechtsgüter als wie Menschenleben oder der Bestand des Staates definieren,
habe ich kein Problem damit!

Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher
Anordnung zu stellen.

Wollen wir nur hoffen, das die Richter sich nicht von der allgemeinen Panikmache beeinflussen lassen.


...............Aufklären des Internet greift in das
Telekommunikationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde
zugangsgesicherte Kommunikationsinhalte überwacht, indem sie
Zugangsschlüssel nutzt, die sie ohne oder gegen den Willen der
Kommunikationsbeteiligten erhoben hat. Ein derart schwerer
Grundrechtseingriff setzt grundsätzlich zumindest die Normierung einer
qualifizierten materiellen Eingriffsschwelle voraus. Daran fehlt es
hier. Die Norm lässt nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang
im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu, ohne Rücksicht auf das Gewicht
der möglichen Rechtsgutsverletzung und auch gegenüber Dritten. Zudem
enthält die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs
privater Lebensgestaltung..........................


Genau so siehts aus.
Gruß aus NRW

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nichts neues!!! libertè