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Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...

uspc / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, hoffentlich paßt es in diese Rubrik...: so manch einer hilft mal einen Bekannten, der eine kleine Firma hat (ICH-AG oder sowas) mit seiner website aus. Jetzt hörte ich, dass es mal wieder neue Mafia-Gesetze gibt, was den Betreibern die Existenz der Familie bedeuten kann. Wir erinnern uns an Impressum, Rückgaberechte und ausgewiesene MwSt. in OnlineShops. Hunderte Anwälte leben von diesen hochwichtigen schwachsinnigen Angaben auf den Homepages von ihren Abmahnungen. So, aber jetzt gehts wohl wieder los: Ich hörte, dass (?) jeder Gewerbetreibende seine Umsätze, Bilanzen etc. veröffentlichen muss? Auch der, der noch keine website hat? Was muss alles rein? Muss auch der (Beispiel) Freizeitmusiker, der seine Musik am Samstag macht und ein Kleingewerbe angemeldet hat auch seine Gage veröffentlichen? Ich verfolge diesen Wahnsinn seit Jahren, freue mich seit Anfang 2006 auf die angegündigte Parole der Regierung: Wir machen was gegen diesen Abmahn-Blödsinn! Wer weiß was konkretes? Wo gibt es Infos dazu? Danke euch! uspc

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J-G-W Sovereign Sylvia „Hi xafford, Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz gilt afaik nur für AGs...“
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er hat doch wohl Kleinunternehmer, § 19 UStG gemeint, und die sind von der Buchführungspflicht befreit.
http://www.drweb.de/leseproben/nebenjob.shtml
http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/48395-faq-kleinunternehmer.html

Zur WS: Impressum, AGB, bei gewerblichen Seiten ist eigentlich zweifelsfrei klar, dass hier das Telemediengesetz gilt.

Auf Sprüche wie "einfach, kopiere doch ..." etc. würde ich mich nicht einlassen. In der erwähnten Sendung wurde angegeben, das Dr. Mann abmahnt, weil dort in den AGB steht, "...die Frist für das Widerrufsrecht beginnt mit dem Erhalt dieser Rechtsbelehrung", aber laut einiger Urteile, auf die sich Mann und Konsorten stützen, ist das TOTAL falsch, richtig ist danach vielmehr "...die Frist für das Widerrufsrecht beginnt mit dem Erhalt dieser Rechtsbelehrung in Textform"!

Das reicht für Abmahnungen und Richter geben diesen Spinnern immer wieder recht!

Außerdem interessant, eine Rechtsbelehrung des Bundesjustizministeriums für WS, Gerichte haben sie nicht akzeptiert, und damit kam Dr. Mann und sackte ein!

Bei gewerblichen Seiten Rechtsanwalt einschalten, der soll zumindest Impressum und AGB überprüfen und schriftlich für die Rechtssicherheit garantieren und bei Änderungen informieren. Teuer, aber billiger als so manche Abmahnung.

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