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Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...

uspc / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, hoffentlich paßt es in diese Rubrik...: so manch einer hilft mal einen Bekannten, der eine kleine Firma hat (ICH-AG oder sowas) mit seiner website aus. Jetzt hörte ich, dass es mal wieder neue Mafia-Gesetze gibt, was den Betreibern die Existenz der Familie bedeuten kann. Wir erinnern uns an Impressum, Rückgaberechte und ausgewiesene MwSt. in OnlineShops. Hunderte Anwälte leben von diesen hochwichtigen schwachsinnigen Angaben auf den Homepages von ihren Abmahnungen. So, aber jetzt gehts wohl wieder los: Ich hörte, dass (?) jeder Gewerbetreibende seine Umsätze, Bilanzen etc. veröffentlichen muss? Auch der, der noch keine website hat? Was muss alles rein? Muss auch der (Beispiel) Freizeitmusiker, der seine Musik am Samstag macht und ein Kleingewerbe angemeldet hat auch seine Gage veröffentlichen? Ich verfolge diesen Wahnsinn seit Jahren, freue mich seit Anfang 2006 auf die angegündigte Parole der Regierung: Wir machen was gegen diesen Abmahn-Blödsinn! Wer weiß was konkretes? Wo gibt es Infos dazu? Danke euch! uspc

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J-G-W uspc „Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...“
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Die Wiederholung unbedingt aufnehmen oder ansehen!
Da erfährt man mehr über GangsterAnwälte wie Dr. Thomas Mann & Co.
Wie funktioniert das Prinzip, wie fällt man darauf rein, wie entgeht man denen (ggf.).

Ist gerade im WDR gelaufen, sehr interessant!

Ich hatte Abmahner mal selber an der Backe, aber zum Glück konnte ich mit meinen AGB den Streitwert quasie gegen Null reduzieren. Es ging um die Rechte an Bildern. Später hat sich dann übrigens der Fotograf bei mir gemeldet und mich erst einmal über Bildrechte aufgeklärt.

Sind sie für einen im Auftrag erstellt worden, sind es i.d.R. weltweite Rechte, sind sie, was aber auch sehr oft passiert, auf eigene Rechnung erstellt worden, werden die Rechte nur medienweise oder länderweit vergeben. Eine US-Firma könnte zumeist keinen deutschen oder ein deutscher keine US-Firma verklagen, da man dort überhaupt keine Rechte hätte.

Hab ich alles nicht gewußt!

Und darauf spekulieren die Abmahner!
Schaut euch morgen vormittag den WDR-Bericht an, ist sehenswert!!!

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angelpage uspc „Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...“
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xafford uspc „Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...“
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Falls sich nicht über Nacht ein neues Gesetz eingeschlichen hat, so ist das mit der Bilanz Unsinn, denn als Kleingewerbetreibender hast Du überhaupt keine, da machst Du nur eine einfache Buchführung. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz gilt afaik nur für AGs und leitet sich auch nur aus den Listingbedingungen der Börsen ab.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Sovereign Sylvia xafford „Falls sich nicht über Nacht ein neues Gesetz eingeschlichen hat, so ist das mit...“
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Hi xafford,

"Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz gilt afaik nur für AGs und leitet sich auch nur aus den Listingbedingungen der Börsen ab."

No, Sir, and I tell you why:

1) Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft, sie muss aber nicht notwendigerweise an der Börse notiert sein, so dass eine Listingbedingung (was immer das auch ist; das Wort habe ich im Zusammenhang mit Börsen noch nie gehört) dann auch nicht zutrifft.
2) Auch GmbH's sind Kapitalgesellschaften; die sind aber nicht an Börsen notiert, da GmbH's keine Aktien emittieren (sonst wären es nämlich AG's).

Beide Gesellschaftsformen haben aber eine Offenlegungspflicht, eben weil sie Kapitalgesellschaften sind - siehe mein Posting (26.02., 18:46) weiter unten.

HAND
Sylvia

Mein sz streikt heute wieder ------ Nobody is perfect, and we prove it every day.
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J-G-W Sovereign Sylvia „Hi xafford, Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz gilt afaik nur für AGs...“
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er hat doch wohl Kleinunternehmer, § 19 UStG gemeint, und die sind von der Buchführungspflicht befreit.
http://www.drweb.de/leseproben/nebenjob.shtml
http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchf-hrung/48395-faq-kleinunternehmer.html

Zur WS: Impressum, AGB, bei gewerblichen Seiten ist eigentlich zweifelsfrei klar, dass hier das Telemediengesetz gilt.

Auf Sprüche wie "einfach, kopiere doch ..." etc. würde ich mich nicht einlassen. In der erwähnten Sendung wurde angegeben, das Dr. Mann abmahnt, weil dort in den AGB steht, "...die Frist für das Widerrufsrecht beginnt mit dem Erhalt dieser Rechtsbelehrung", aber laut einiger Urteile, auf die sich Mann und Konsorten stützen, ist das TOTAL falsch, richtig ist danach vielmehr "...die Frist für das Widerrufsrecht beginnt mit dem Erhalt dieser Rechtsbelehrung in Textform"!

Das reicht für Abmahnungen und Richter geben diesen Spinnern immer wieder recht!

Außerdem interessant, eine Rechtsbelehrung des Bundesjustizministeriums für WS, Gerichte haben sie nicht akzeptiert, und damit kam Dr. Mann und sackte ein!

Bei gewerblichen Seiten Rechtsanwalt einschalten, der soll zumindest Impressum und AGB überprüfen und schriftlich für die Rechtssicherheit garantieren und bei Änderungen informieren. Teuer, aber billiger als so manche Abmahnung.

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xafford Sovereign Sylvia „Hi xafford, Die Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz gilt afaik nur für AGs...“
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Ok, Danke für die Korrektur. Mit Listingbedingungen meinte ich übrigens die Anforderungen der einzelnen Börsenplätze um bei ihnen gelistet zu werden, aber ich habe da zugegebnermaßen wenig Ahnung von.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Ghostrider1 uspc „Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...“
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Hallo,
ich bin ebenfalls Kleinstgewerbetreibender (Wochenmarkt & Internetshop) und kann dir zum Thema Veröffentlichung nur sagen, das ich so etwas zum ersten Mal höre und du dazu nicht verpflichtet bist. Eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung reicht völlig aus. Ich erstelle allerdings immer eine Bilanz, das macht sich beim Finanzamt besser.
Zum Thema AGB und Impressum schaust du einfach mal auf meine Seite www.el-picador.de, ich glaube die Sache ganz gut gelöst zu haben.
Gruß aus dem Bergischen Land

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Sovereign Sylvia uspc „Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...“
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Hi uspc,

die relevanten Gesetzestexte dürften das HGB (Handelsgesetzbuch) und die GewO (Gewerbeordnung) sein. In dem HGB, was ich hier habe (Beck, 40. Auflage 2003) befindet sich das PublG (Publizitätsgesetz), das bestimmt, welche Unternehmen zur Rechnungslegung verpflichtet sind: Jahres-Bilanzsumme > 65 MEuro, Jahres-Umsatzerlöse > 130 MEuro, > 5 K Arbeiter beschäftigt - um nur mal 3 Punkte - von denen mindestens zwei zutreffen müssen und auch über mindestens 3 Rechnungsperioden - kurz anzureiszen (§1 PublG). Ein Freizeitmusiker, der mindestens zwei dieser Kriterien erfüllt, ist wohl kein "Freizeit"-Musiker mehr.

Weitere Suchstellen:
HGB §238 ff (Handelsbücher, Buchführungspflicht);
HGB §325 ff (Offenlegung) bei Kapitalgesellschaften (AG's und GmbH's)

(ff = Synonym für "und darauf folgende")

Reicht das als Anwort auf deine Frage "Wo gibt es Infos dazu?" ?

HAND
Sylvia

Mein sz streikt heute wieder ------ Nobody is perfect, and we prove it every day.
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Saubär1 uspc „Was muss auf die Homepage ? Abmahn-Schwachsinn...“
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Hey Leute, keine Panik!
Soweit ich weiß, müssen alle "Kapitalgesellschaften", das sind im wesentlichen Aktiengesellschaften und GmbH's, ihre Bilanzen
veröffentlichen. Das mußten sie aber immer schon! Der Unterschied ist nur, dass man früher zum Amtsgericht mußte, wenn man sie einsehen
wollte. Heute müssen die Kapitalgesellschaften im http://www.ebundesanzeiger.de veröffentlichen, und es kann sie jeder einsehen.
Das Einstellen funktioniert aus technischen Gründen noch nicht in allen Gebieten in Deutschland so reibungslos, es könnte sein, dass es daher noch so etwas wie eine Gnadenfrist gibt. Vielleicht weiß jemand anders mehr?

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uspc Saubär1 „Hey Leute, keine Panik! Soweit ich weiß, müssen alle Kapitalgesellschaften ,...“
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Herzlichen Dank an Euch ! Na da fällt mir was vom Herzen, stell dir vor, du machst für deine Bekannten so ne kleine Homepage zum Gefallen und dann passiert sowas wie ne Abmahnung wegen solchen Kram. Aber jetzt bin ich beruhigt und alles ist geklärt, eben Gerüchte. Aber wir haben das ja alle irgendwie schon erlebt... Von J-W-G hätte ich mal gern die doch wohl wasserdichten AGB gesehen... Clever gemacht. Übrigens durfte auch ich schon zahlen, hatte damals testweise einen Mini-Shop online, aber zum Test, dort waren nur 2 Testartikel drin. Aufgrund der Nicht-direkt-am-Artikel-befindlichen Hinweise auf die MwSt. und die Versandkosten wurde ich sofort von einer Wettbewerbsfirma aus Brandenburg/H. angeschwärzt. Wem sowas interessiert gebe ich gern die Firma (IT-Branche) weiter. Sowas müßte man offen ins Netz stellen, denn ich hab weiß Gott niemandem geschadet. Aber was macht man als Alleinfirma, man zahlt. Ich hatte damals meinen Anwalt um Rat gefragt, wir haben uns dann die großen Versandhäuser angesehen, die hatten auch keine MwSt. an den Artikeln. Aber die haben eigenen Anwälte... Ja so läuft das. Danke nochmal für alle Tipps, ich les mich da so richtig rein. Gruss uspc

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