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News: Illegale Lockvogelangebote

Verbraucher verlieren gegen Mediamarkt

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein DVD-Player für 19 Euro sei kein Lockvogelangebot, befand ein Gericht. Es seien genügend Geräte in den Märkten vorhanden gewesen. Damit, dass einige Märkte förmlich überrannt wurden und die Geräte schon nach kurzer Zeit ausverkauft waren, musste die Kette nicht rechnen.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverbandes hatte gegen das Schnäppchen geklagt, weil das Gerät eine Werbeaktion sein sollte, die gegen das Wettbewerbsrecht verstösst.

Dennoch sieht der VZBV ein positives Ergebnis: Das Gericht habe erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig seien. Damit hatte sich die Firma in der Vergangenheit immer herausgeredet.

Quelle: Welt

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Doch, den wenn du Kundenfang über "köderangebote" machst, müssen die in ausreichenden Mengen vorhanden sein - oder zumindest nachbestellt werden. Wenn du also ein Angebot für eine woche gültig hast, und schon am ersten Tag nur noch in Prospekt zu finden ist dann ist das ein regelwidirges Lockvogel angebot.

Ähnlich wie die Preiserhöhungen kurz vor prozentualen kollektiven preisenkungen, die angebliche Schnäppchenpreise suggerieren sollen und grade bei mediamarkt bin ich der meinung läßt sich die Liste lange fortsetzen und für so blauäugig halt ich deren management nicht.