Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge

Filesharing: "Herunterladen" jetzt auch strafbar!

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.

Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.

Gruß
K.-H.

bei Antwort benachrichtigen
Zausel3 gelöscht_84526 „Filesharing: "Herunterladen" jetzt auch strafbar!“
Optionen

Diese Aussage stimmt nicht. Die MI war erst verwundert ob dieser Auslegung,dann erfreut,nahm sie als Geschenk dankend an und verbreitet diese inzwischen als "Tatsache" freudig weiter, obwohl es definitiv falsch ist.

Ergo, wer so etwas schreibt, macht sich - ohne es zu wollen - zu einem Sprachrohr dieser Leute!.. :-(

Wer sich genauer informieren will - bin zu faul den ganzen Artikel einzuscannen oder gar abzutippen - möge die neue c't lesen Seite 58.

Ausschnitte:
c't Ausgabe 3

Zitat

Titel Desinformationen
.................... in der erwähnten Agenturmeldung wird überdies auch dargelegt, dass aufgrund der Gesetzesänderung nunmehr auch der Download von geschützten Inhalten aus der Tauschbörse strafbar sei.Diese von der Content-Industrie in Pressemitteilungen jüngst vielfach lancierte Aussage verwundert Urheberrechtsexperten, denn diesbezüglich wurden die Regelungen zum Urheberrecht vom Gesetzgeber allenfalls indirekt angetastet.
Hier gilt, was schon vor Jahren zuvor Anlass zur Verwirrung von Verbrauchern gab:
Die Rechtslage ist weiterhin strittig..................

.............soweit ersichtlich, sind bis heute keine Urteile eingegangen, die die Rechtsauffassung der Musikindustrie bekräftigen.

Diese Diskussion dürfte ohnehin de facto akademischer Natur bleiben, da es kaum möglich ist, den Download von geschützten Dateien in Tauschbörsen rechtsfest nachzuweisen.Denn um Beweise zu sammeln, müßten die Rechtsvertreter selbst die Dateien zum Download anbieten. Täten sie dies aber, so wäre die angebotene DAtei weder "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" noch verbreitet, da sie ja mit dem Einverständnis der Rechteinhaber geschähe..........................


Zitatende

Der Autor Joerg Heidrich ist Justiziar des Heise Zeitschriftenverlags und Rechtsanwalt in Hannover.


Nichts für ungut, aber solche "Schreckmeldungen" verunsichern massiv und helfen der Musikindustrie mehr, als sie es verdient hätte und hat!

Zausel

Edit: das waren nur ganz kurze Ausschnitte aus dem Artikel, klar ist, dass die Tauschbörsen betr. Linux und anderer OpenSource SW natürlich weiterhin unantastbar bleiben.
Denn selbst da versucht die MI, die Tauschbörsen in Misskredit zu bringen, ein übles Völkchen......:-(







bei Antwort benachrichtigen