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Filesharing: "Herunterladen" jetzt auch strafbar!

gelöscht_84526 / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Bisher war es ja "nur" strafbar, wenn man Files zum Upload freigegeben hat - was ja eigentlich immer der Fall war, wenn man Filesharing "betrieb", denn sobald sich etwas auch nur teilweise im Downloadordner befand/befindet, wurde/wird es auch schon durch die Mechanismen des Filesharingprogrammes weiter verbreitet. Aufgrund einer kurzen Ergänzung des entsprechenden Paragrafen im Urheberrechtsgesetz ist allerdings jetzt auch unter gewissen Umständen der bloße Download schon strafbar.

Einen Bericht mit Hintergrundinformationen gibt es hier: Klick.

Gruß
K.-H.

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Balzhofna cbuddeweg „Hallo lukas Na dann Frage ich mich besorgt, was mein ktorrent während eines...“
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Stimmt. So kenne ich das auch von Emule. Man lädt nicht die eigentliche Datei, sondern Chunks davon. Die werden dann später wieder von den File Sharing Programmen zu einer Datei zusammen gesetzt. Somit ist man als Downloader so gut wie immer auch ein Uploader.
Die meisten Filesharing Pgrogramme haben diesen Mechanismus eingebaut, weil er gleich zwei Funktionen hat. Niemand kann sich davor drücken auch Chunks zu verteilen und dadurch sind auch mehr Anbieter von Dateien im Netzwerk.

mfg
Tobias

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