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Ebay und PayPal

bambule / 39 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe mir vor Weihnachten bei einem Ebay-Händler die - Sudden Strike Anthology - bestellt. Wer mal schnell - Sudden Strike Anthology - googelt wird feststellen: Inhalt der Anthology: Sudden Strike, Suden Strike Forever (Addon zu SS) und Sudden Strike II. Das wars auch was ich suchte!
Über eben diesen Suchbegriff habe ich einen Händler gefunden der eben dieses Produkt, Neu und OVP, anbot. Sofortkaufen und PayPal-Zahlung möglich.
Also bestellt, gewartet und dann bekommen: ausschließlich den 1. Teil (Sudden Strike) der Anthology. Kein Addon, kein SS2.
Noch nix böses gedacht und dem Verkäufer gemailt, dass dies nicht die Anthology, sondern der 1. Teil AUS dem Anthology-Set sei. Zur Sicherheit: Mail an den hersteller und von diesem die Bestätigung: nur der 1. Teil IST NICHT die Anthology! Der Artikel wird so nicht ausgelifert.
Der Händler verweigert die Reklamation. PayPal-Meldung erstattet. Käuferschutz beantragt. 5 Wochen warten!!!

Dann kam die Tage eine Mail in der es hieß: Käuferschutz abgelehnt, weil der Artikel nicht erheblich von der Bestellung abweicht. Es wurden mir auch keine weiteren Fragen gestellt, keine Hinweise angefordert (z.B. die Mail des Herstellers die ich auch gegenüber PayPal erwähnt hatte) etc.

Dazu ist zu sagen: Der Artikel wurde wie beschrieben unter den Suchbegriffen angezeigt. Das Foto dazu zeigte aber nur die 1. CD. Ich bin aber nun mal Laie und habe keinen Schimmer aus wievielen CDs das Set zu bestehen hat oder wie das Cover aussehen muss. Auf jeden Fall ließ sich nicht entnehmen, dass es nur Teil 1. war!

Was konnte/kann ich also noch tun? PayPal-Konto auflösen (leider leider, hab ich gern genutzt) und bewerten. Negativ fällt aus, sonst krieg ich ja selbst eine. Also gar keine Bewertung. Anzeige erstatten? Vergiss es, wird eh nicht verfolgt.
Aber eben wieder besser aufpassen, ob oder was ich bei Ebay kaufe.

Grüße

bbambule

@crazy peterson
@bambule peterson
Stimmt *g*... Olaf19
normalo_04 Olaf19 „Ich bin mir da nicht ganz so sicher...“
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hi olaf,
da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. es geht nicht um eine evtl. bewertung nach 90 tagen, sondern um den ganzen fall. ebay teilte mir mit, dass der vk mitgeteilt hat, wir haben uns geeinigt.(was nicht stimmte). das teilte ich ebay auch mit. diese nachricht wurde ignoriert. nach ablauf der 90 tages frist wird ein streitfall dann gelöscht, was auch passierte, obwohl ich einspruch erhob. immer wieder hiess es von seiten ebays, dass sie die meldung hätten. wir hätten uns geeinigt.

und zum punkt dass man nach einer meldung nicht mehr bewerten kann, habe ich dir, lieber olaf, seinerseits eine kopie von ebay geschickt, dass das geändert wurde. du hast dich damals noch mit den sinngemässen worten: man lernt nie aus" bei mir bedankt. leider finde ich den beitrag nicht mehr. diese neuerung gibt es aber seit mindestens august 07.

gruß
normalo