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Gewerbliche Shops tarnen sich gern als private Verkäufer...

Olaf19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

...das ist an und für sich ein alter Hut. Die Vorteile liegen auf der Hand: man kauft als Händler günstig ohne Vorsteuer ein und kalkuliert für seine Kunden attraktive Preise - ebenfalls ohne Mehrwertsteuer! -, entzieht sich so ganz nebenbei noch der Fernabsatzregelung und hat noch obendrein die Möglichkeit, die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen.

So weit, so schlecht - weil verbraucherfeindlich und unsozial.

Jetzt hat der Bundesverband der Verbraucherentralen(VZBV) 80 ebay-Shops unter die Lupe genommen und - wie erwartet - gravierende rechtliche Mängel festgestellt: Gleich 71 Shops wurden abgemahnt (und für solche Gelegenheiten ist dieses Rechtsmittel ausnahmsweise einmal passend!!) und in 7 Fällen sogar Klage eingereicht. Mehr zum Thema in diesem Artikel von ZDnet.

CU
Olaf

peterson maxx3 „ ..das ist an und für sich ein alter Hut in diesem zusammenhang war mir das...“
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Ein Privater kann keine Neuware verkaufen, höchstens neuwertige Ware.

Eine Rechnung kann er Dir nicht ausstellen und ob seine "neuwertige" Ware eine Rechnung auf seinen Namen hat, kann man erfragen.

Sollte da noch Grarantie drauf sein, was aber nicht muß, da Garantie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dann geht die sicherlich auf Dich über.

Ob ebay das nun prüfen muß, ist eine andere Sache. Die stellen eigentlich nur die Verkaufsplattform. Bei Deinen Zeitungsanzeigen ist es nicht anders.

Letztendlich paßt da nur die Konkurrenz drauf auf und eventuell der eine oder andere hungerleidende Abmahnanwalt.

Jein... Olaf19
ganz einfach... Indronil Ghosh
@peterson und olaf19 maxx3
@maxx3 Olaf19