Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

News: Milliardenschwerer Irrtum

GEZ auf Internet-PC rechtswidrig?

Redaktion / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

akademie.de weist darauf hin, dass bei gewerblicher Nutzung von Internet-tauglichen PCs dann keine GEZ-Gebühr fällig wird, wenn auf dem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät steht, also ein Radio oder TV-Gerät.

Wenn an einem Standort wie einem "Gewerbehof" mehrere Firmen auf einem Grundstück ansässig sind und eine davon ein Radio angemeldet hat, brauchen alle anderen dies nicht mehr zu tun. Es reicht auch, wenn der Hausmeister ein Radio angemeldet hat.

Offensichtlich sieht die Bundesregierung das genau so, wie der Pressemitteilung zu entnehmen ist.

Noch im August 2007 versuchte die GEZ per Abmahnung zu verhindern, dass akademie.de diese Meinung verbreitet, nun scheint sie ihre Meinung geändert zu haben.

Quelle: Pressrelations

floidfat Borlander „Es geht um gewerblich genutzte PCs...“
Optionen

Hallo,
laut einem Schreiben der GEZ, sind alle Empfänger und jetzt passt auf--- die mit vernünftigen Mittel wieder in Stand zu setzen sind, Gebühren plichtig.
Also jedes Radio oder auch TV-Gerät welches irgend wo uaf dem Speicher oder im Keller vor sich hin gammelt, kann mit ----vernünftigen Mittel ---- wieder in Stand gesetz werden und ist somit Gebührenpflichtig.
Also ich finde die Aussage in dem Schreiben Das ich bekam, super!
Ich sollte mir doch einmal die Mühe machen und mit meinen 6 Jahre alten Aldi-Funk-Radio-Wecker zu einem Rundfunkmechaniker gehen und ihm um eine Kostenvoranschlag, am besten mit Einsendung an das Herstellerwerk, zu bitten.
Was mein Ihr wieviele 1000% die Reperatur und schon nur alleine der Kostenvoranschlag den jetzigen wert des Teiles überschreiten wird.
Und deswegen gefällt mir das schreiben so gut. Ich denke einmal wenns bis vor Gericht geht erst recht. Wenn mann macht.
Grüße
Micha

99% ACK! Olaf19